Der Bürgermeister wird beauftragt, den in der Anlage inkl. Lageplan beigefügten „Vertrag über die Änderung von Gemeindegrenzen zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und der Gemeinde Stahnsdorf“ abzuschließen.

 


Gemeindegrenzen können freiwillig durch Gebietsänderungsvertrag der beteiligten Gemeinden mit Genehmigung der unteren Kommunalaufsichtsbehörde geändert werden.

 

Durch die Beschlüsse der Gemeinde Stahnsdorf (B-12/063, B-13/011 und B-13/076) sowie den Beschluss der Gemeinde Kleinmachnow vom 16.05.2013 wurde die Durchführung eines Gebietstausches zwischen den beiden Gemeinden im Bereich des Stahnsdorfer Hofes vereinbart.

 

Die gebietsmäßig u.a. zu tauschenden Teilflächen wurden inzwischen vermessen.

 

Bei einem Treffen von Vertretern beider Gemeindeverwaltungen am 18.02.2019 wurde der Gebietstausch erörtert. Im Ergebnis dessen wurde entschieden, die zu diesem Zeitpunkt bestehende Flächendifferenz zugunsten der Gemeinde Stahnsdorf in Höhe von 339 m² durch Tausch einer weiteren Fläche auszugleichen. Diese sollte aus dem Flurstück 3699 der Flur 4 von Stahnsdorf herausgemessen werden. Daraus entstanden ist das nunmehr vertragsgegenständliche Flurstück 3766.

 

Die Verwaltungen beider Gemeinden sind sich darüber einig, dass die folgenden Gebietsflächen getauscht werden:

 

Das Gebiet der Gemeinde Kleinmachnow: Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstücke 41/4, 241, 239/2, 239/1, 387, 385, 240 und 247 (insgesamt 8.533 m²), wird in das Gebiet der Gemeinde Stahnsdorf eingegliedert.

 

Das Gebiet der Gemeinde Stahnsdorf: Gemarkung Stahnsdorf, Flur 4, Flurstücke 103/4, 94/3, 94/6, 93/1, 93/2, 3700 und 3766 sowie Flur 5, Flurstücke 1, 2, 771 und 773 (insgesamt 8.533 m²), wird in das Gebiet der Gemeinde Kleinmachnow eingegliedert.

 

Bei der Eingliederung findet keine Vermögensauseinandersetzung statt. Alle anfallenden Kosten trägt die Gemeinde Stahnsdorf.

 

Um den Gebietstausch abschließen zu können werden gleichlautende Beschlüsse der Gemeindevertretungen Stahnsdorf und Kleinmachnow benötigt.

 

Die Bürger, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen, wurden angehört und sind mit der Veränderung der Gemeindegrenzen einverstanden.


Anlagen:  

1.     Vertragsentwurf

2.     Lageplan zum Flächentausch

3.     Übersicht Gebietsaustausch

4.     Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Kommunalaufsicht, Mitteilung vom 25.10.2019

5.     Beschlussvorlage Gemeindevertretung Stahnsdorf DS-Nr. B-19/041 zur Sitzung am 18.11.2019

6.     DS-Nr. 025/13 vom 16.05.2019