1)
Das
Bebauungsplan-Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-053 „Gebiet östlich
OdF-Platz“ weitergeführt. Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.
2)
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ (vgl. Anlage 2)
wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
4) Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Das Bebauungsplan-Gebiet umfasst eine Fläche von
rund 4,35 ha und wird durch die Straßen Uhlenhorst, Ernst-Thälmann-Straße
und Karl-Marx-Straße umschlossen. Das Gebiet zählt planungsrechtlich bisher zum
unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch). Vorhaben sind in dem im
Zusammenhang bebauten Ortsteil auf Grundlage von § 34 Abs. 1 BauGB
zulässig, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die
Erschließung gesichert ist.
Das Planverfahren geht zurück auf Bestrebungen
der Gemeinde im Jahr 2012, alle baulich genutzten Flächen der Gemarkung
Kleinmachnow zu überplanen. Sie ist erforderlich, weil sich Überlegungen
einzelner Eigentümer von Gewerbe- bzw. Einzelhandelsflächen und von Wohnflächen
im Geltungsbereich inzwischen konkretisieren, die bauliche Ausnutzung ihrer
Grundstücke im Rahmen der derzeit noch sehr weit gefassten planungsrechtlichen
Grenzen (§ 34 BauGB) zu verändern.
Mit dem Bebauungsplan-Verfahren werden insbesondere Regelungen angestrebt
-
zum
Maß der baulichen Nutzung: Orientierung an den in Kleinmachnow üblichen und den
im B-Plan-Gebiet vorhandenen zurückhaltenden Größenordnungen, unter
Berücksichtigung der bestehenden Dichte des Gebietes,
-
zur
Bauweise und zur Anordnung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenster),
-
zur
Grünordnung,
-
zur
Freihaltung der Vorgartenbereiche von baulichen Anlagen sowie
- zur Beschränkung der Grund- bzw.
Geschossflächen im Verhältnis zur Grundstücksgröße.
Nach Billigung durch die
Gemeindevertretung soll der Vorentwurf (vgl. Anlage 2) der Öffentlichkeit vorgestellt und den Bürgerinnen
und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Als darauffolgender
Verfahrensschritt wird ein B-Plan-Entwurf zu erarbeiten sein, der
voraussichtlich 2021 der Gemeindevertretung vorgelegt und danach für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt werden soll.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“
2.
Bebauungsplan-Vorentwurf
KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“, Konzept Festsetzungen