Betreff
Einleitung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-14 für Flächen im Bereich Altes Dorf (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 006/11
Art
Beschlussvorlage

1)         Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow soll geändert werden. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-14 umfasst die Änderung von dargestellten Nutzungsarten und Bauflächen im Bereich Altes Dorf (vgl. Anlage 1, Kennzeichnung Ände­rungsbereich). Mit der Änderung soll neben der planungsrechtlichen Sicherung und Ord­nung des Bestandes insbesondere die Re­alisierung eines ev. „kirchlichen Zentrums“ unter Be­achtung der Beschlüsse zur parallelen Auf­stellung des Bebauungsplanes KLM-BP-0007 „Altes Dorf“ ermöglicht werden.

2)         Der Einleitungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3)         Der Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung einen Vorentwurf erar­beiten zu lassen, der der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen ist. Daran anschlie­ßend wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzu­führen sein.


Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwick­lung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Ansprüche auf Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) aus dem FNP entwickelt werden.

Gegenwärtig ist der FNP wirksam in der Fassung der 10. Änderung vom 15.10.2009, die am 17. Mai 2010 (Amtsblatt Nr. 06/2010) neu bekannt gemacht wurde.

In den Sitzungen am 29.04.2004 (DS-Nr. 026/04) und am 10.12.2009 (DS-Nr. 248/09) beschloss die Gemeindevertretung, das schon 1991 eingeleitete Bebauungsplan-Verfahren für Flächen im Be­reich Altes Dorf wieder aufzunehmen und fortzusetzen. Das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-007 umfasst u. a. Dorfkirche, Bäkemühle, Forsthaus sowie die Flächen von Alter Hakeburg (Altem Schloss) und ehemaligem Gutshof. Einbezogen sind weitere Grundstücke entlang Zehlendorfer Damm und Allee am Forsthaus.

Parallel zum Bebauungsplan-Verfahren wird auch eine Änderung des FNP erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen u. a. für ein auf Teilen des ehemaligen Gutshofes beab­sichtigtes ev. „kirchliches Zentrum“ zu schaffen (vgl. Anl. 1, Kennzeichnung Änderungsbereich). Bisherige Darstellungen im FNP im Bereich Altes Dorf (vgl. Anl. 2) werden an die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes KLM-BP-007 anzupassen sein.

Da Teile des Bebauungsplan-Geltungsbereiches (vgl. Anl. 3, Geltungsbereich B-Plan) bereits Bestandteil der 13. FNP-Änderung (Änderungsverfahren für Waldflächen) sind, weichen „Gel­tungsbereich B-Plan“ und „Änderungsbereich 14. FNP-Änderung“ im Bereich Zehlendorfer Damm / Machnower See und Am Weinberg voneinander ab.

Die 14. Änderung des FNP soll parallel zur Aufstellung des B-Planes KLM-BP-007 erfolgen. Ein entsprechender FNP-Vorentwurf wird der Gemeindevertretung zur Billigung vorgelegt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO: 7.696,92

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2010

EURO: 7.696,92

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)         Kennzeichnung des Änderungsbereiches KLM-FNP-14 für Flächen im Bereich Altes Dorf

2)         Auszug FNP in der wirksamen Fassung v. 16.10.2009

nur zur Information:

3)         Geltungsbereich KLM-BP-007 „Altes Dorf“