1)
Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow
soll geändert werden. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow
KLM-FNP-14 umfasst die Änderung von dargestellten Nutzungsarten und Bauflächen
im Bereich Altes Dorf (vgl. Anlage 1, Kennzeichnung Änderungsbereich).
Mit der Änderung soll neben der planungsrechtlichen Sicherung und Ordnung des
Bestandes insbesondere die Realisierung eines ev. „kirchlichen Zentrums“ unter
Beachtung der Beschlüsse zur parallelen Aufstellung des Bebauungsplanes
KLM-BP-0007 „Altes Dorf“ ermöglicht werden.
2)
Der Einleitungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
3)
Der Bürgermeister wird beauftragt, zu
der beabsichtigten Änderung einen Vorentwurf erarbeiten zu lassen, der der
Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen ist. Daran anschließend wird eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen sein.
Der
Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan
der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art
der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger
entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen
sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Ansprüche auf Baugenehmigungen für ein
bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne
(verbindliche Bauleitpläne) aus dem FNP entwickelt werden.
Gegenwärtig
ist der FNP wirksam in der Fassung der 10. Änderung vom 15.10.2009, die am
17. Mai 2010 (Amtsblatt Nr. 06/2010) neu bekannt gemacht wurde.
In
den Sitzungen am 29.04.2004 (DS-Nr. 026/04) und am 10.12.2009 (DS-Nr.
248/09) beschloss die Gemeindevertretung, das schon 1991 eingeleitete
Bebauungsplan-Verfahren für Flächen im Bereich Altes Dorf wieder aufzunehmen
und fortzusetzen. Das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-007 umfasst u. a.
Dorfkirche, Bäkemühle, Forsthaus sowie die Flächen von Alter Hakeburg (Altem Schloss)
und ehemaligem Gutshof. Einbezogen sind weitere Grundstücke entlang
Zehlendorfer Damm und Allee am Forsthaus.
Parallel
zum Bebauungsplan-Verfahren wird auch eine Änderung des FNP erforderlich, um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen u. a. für ein auf Teilen des
ehemaligen Gutshofes beabsichtigtes ev. „kirchliches Zentrum“ zu schaffen
(vgl. Anl. 1, Kennzeichnung Änderungsbereich). Bisherige
Darstellungen im FNP im Bereich Altes Dorf (vgl. Anl. 2) werden an
die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes KLM-BP-007 anzupassen sein.
Da
Teile des Bebauungsplan-Geltungsbereiches (vgl. Anl. 3,
Geltungsbereich B-Plan) bereits Bestandteil der 13. FNP-Änderung (Änderungsverfahren
für Waldflächen) sind, weichen „Geltungsbereich B-Plan“ und „Änderungsbereich
14. FNP-Änderung“ im Bereich Zehlendorfer Damm / Machnower See und Am Weinberg voneinander
ab.
Die
14. Änderung des FNP soll parallel zur Aufstellung des B-Planes KLM-BP-007
erfolgen. Ein entsprechender FNP-Vorentwurf wird der Gemeindevertretung zur
Billigung vorgelegt werden.
Anlagen:
1)
Kennzeichnung des Änderungsbereiches KLM-FNP-14
für Flächen im Bereich Altes Dorf
2)
Auszug FNP in der wirksamen Fassung v.
16.10.2009
nur zur Information:
3)
Geltungsbereich KLM-BP-007 „Altes Dorf“