Die
Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
zum Entwurf der 1. Änderung der Gestaltungssatzung für ein Teilgebiet der
Sommerfeld-Siedlung eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis der Prüfung
ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
Mit
DS-Nr. 127/2010 vom 23.09.2010 hat die Gemeindevertretung ein Verfahren
zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung für ein Teilgebiet der
Sommerfeld-Siedlung eingeleitet und den Entwurf zur Auslegung bestimmt.
Gegenstand
des Änderungsverfahrens ist eine Präzisierung von Regelungen zur Dacheindeckung
in § 2 Abs. 1 Nr. 7 der Satzung. Klargestellt werden außerdem
die Formulierungen in § 1, Geltungsbereich.
Während der
Auslegung im Zeitraum 01.11. – 03.12.2010 ging eine Stellungnahme einer betroffenen
Bürgerin / eines betroffenen Bürgers ein.
Von den mit
Schreiben vom 16.11.2010 angeschriebenen 15 berührten Trägern öffentlicher
Belange äußerten sich lediglich sechs.
Die
Stellungnahmen sind geprüft worden (Abwägungsprotokoll vgl. Anlagen 2 und 3).
Danach sind keine Änderungen des Satzungsentwurfs erforderlich.
Hinweis
zum Datenschutz:
Bei
der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und
Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz
(BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden
Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der
Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich
zu behandeln.
Anlagen:
1)
Geltungsbereich
Abwägungsmaterial:
2)
Abwägungsprotokoll zu den Stellungnahmen
der Öffentlichkeit
3)
Abwägungsprotokoll zu den Stellungnahmen
der berührten Träger öffentlicher Belange