1.
Die Abgrenzung des Plangebietes KLM-BP-006-e „nördlich
Stahnsdorfer Damm“
(vgl. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses DS-Nr. 037/16 v. 19.05.2016)
wird verändert.
Die Abgrenzungen des bisherigen und des neuen Geltungsbereiches können den
Anlagen 1a und 1b entnommen werden. Die neue Abgrenzung (Anlage 1b) ist ortsüblich bekannt
zu machen.
2.
Der Entwurf
des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“, bestehend aus
Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen (vgl. Anlage 4) wird gebilligt.
3.
Der Entwurf,
die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
4.
Den Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie
sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
weiter Beschlussvorschlag
Problembeschreibung/Begründung:
Ausgangssituation
Das
Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ gehört zum
städtebaulichen Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich
der BAB A 115“ (DS-Nr. 189/91 vom 05.09.1991). Nach
der Veränderung des Geltungsbereiches entsprechend Ziff. 1 dieses
Beschlussvorschlages (vgl. Anlage 1b) wird die Fläche des Plangebietes rund 4,80 ha
betragen.
Mit DS-Nr.
138/17 vom 28.09.2017 „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum
Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm““ beschloss
die Gemeindevertretung zugleich, einen nichtoffenen städtebaulichen Realisierungswettbewerb
durchführen zu lassen, bevor ein
Bebauungsplan-Entwurf für die förmliche Beteiligung der Gemeindevertretung zur
Billigung vorgelegt wird.
Daraufhin lobte
der Geschäftsbesorger der Gemeinde, die Planungs- und Entwicklungsgesellschaft
mbH Kleinmachnow (P&E), für Teilflächen der beiden Bebauungsplan-Gebiete
KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ und KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“
einen entsprechenden Wettbewerb aus. Die Waldflächen und der geplante
Gewerbehof an der Bundesautobahn waren nicht Teil des Wettbewerb-Gebietes (vgl.
Anlage 1c).
Die
Preisgerichtssitzung fand am 13.09.2019 statt. Zur Übernahme in die
Bebauungsplan-Entwürfe empfahl die Jury den Wettbewerbsbeitrag der
Teilnehmergemeinschaft „Teleinternetcafé Architektur und Urbanismus“
aus Berlin mit „Treibhaus Landschaftsarchitektur“ aus Hamburg (vgl. Anlage 2).
Die Gemeindevertretung folgte der Juryempfehlung und beschloss, diesen als Grundlage für die Weiterführung der
beiden Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-e und KLM-BP-006-f zu nutzen (vgl.
DS-Nr. 145/19 v. 12.12.2019).
Daraufhin
wurde die Teilnehmergemeinschaft beauftragt, ihren Beitrag zu überarbeiten und dabei auf die Anmerkungen des
Preisgerichtes, auf die Ergebnisse der zwischenzeitlich vorliegenden schalltechnischen
Untersuchung und auf weitere, im Erarbeitungsprozess relevante Fragen wie z.B.
Zugänglichkeit für die Feuerwehr und Müllfahrzeuge sowie Gebäude- und
Tiefgaragendimensionen einzugehen. Der städtebauliche Entwurf (vgl. Anlage 3a) wurde im
Oktober 2020 fertiggestellt.
Veränderung
des Geltungsbereiches
Aus dem nun vorliegenden städtebaulichen Entwurf ergibt
sich, dass die Geltungsbereichsgrenzen zwischen den Plangebieten KLM-BP-006-e und
-006-f zu verschieben sind, um die Planstraße 2 (Ost) und einen Großteil des geplanten
Fuß- und Radweges nach Norden Richtung Verlängerung Rudolf-Breitscheid-Straße vollständig
im Verfahren ‑006-e planungsrechtlich vorzubereiten. Die Verschiebung der
Geltungsbereichsgrenze soll den Ausbau der Erschließungsflächen und die
Ertüchtigung der Fuß- und Radwegeverbindung nach Norden erleichtern, da das
Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ erst zu einem späteren
Zeitpunkt fortgeführt werden soll.
Der Geltungsbereich wird auch an der Kreuzung
Stahnsdorfer Damm, Dreilindener Weg und Planstraße 1 (West) geändert. Hier wird
zum einen die Verkehrsfläche geringfügig erweitert, um für eine zukünftige
Optimierung des Kreuzungsbereiches benötigte Flächen zu sichern. Zum anderem
wird die Böschung der Rampe zur Autobahnbrücke, als öffentliches
Straßenbegleitgrün festgesetzt. Im nördlichen Straßenbegleitgrün können so die
vorhandene Eichenreihe sowie die Trasse für einen Fuß- und ggf. Radweg zur
Lärmschutzwand hin, auf welchem man zum Panzerdenkmal gelangt, gesichert werden.
Der neue Geltungsbereich kann der Anlage
1b entnommen werden.
Der
Geltungsbereich des Planverfahrens KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ soll
parallel mit einem gesonderten Beschluss (DS-Nr.
168/20) geändert werden.
Bebauungsplan-Entwurf
Aus dem seit Oktober 2020 vorliegenden
städtebaulichen Entwurf wurde ein Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet, vgl. Anlage 4 mit den Teilen A –
Planzeichnung und B – Textlichen Festsetzungen. Die Einteilungen der Planstraße
1 (West) und der Planstraße 2 (Ost) sind der Anlage 3b zu entnehmen. Die im Bebauungsplan-Entwurf dargestellten öffentlichen
Straßenverkehrsflächen ergeben sich unter anderem aus der angestrebten Sicherung
von großzügigen Flächen für Fußgänger, von Flächen für Straßenbäume und ‑begleitgrün
und für Parkplätze.
Im städtebaulichen Entwurf (vgl. Anlage 3a) wurde, wie im Änderungsantrag vom 06.10.2017 zur
DS-Nr. 138/17 gefordert, besonders auf den Schallschutz eingegangen. Dies
war auch notwendig, da das erste Lärmgutachten auf Grundlage des
Wettbewerbsergebnisses noch keinen ausreichenden Schallschutz für die
Wohnbebauung ermittelte. Daraufhin wurden die Geschossigkeit und die Höhe der
Bebauung im GE2 und MI angehoben und vereinheitlicht sowie der straßenbegleitende
Teil der Bebauung im GE2 zum denkmalgeschützten Gebäude hin verlängert. Dadurch
hat sich die Bruttogeschossfläche von ca. 19.000 m² (Stand Wettbewerb) auf
ca. 21.000 m² (Stand städtebaulicher Entwurf) erhöht (vgl. Anlage 3c).
Ein weiteres für die Gemeinde wichtiges Ergebnis aus dem Wettbewerb ist
die Sicherung einer Fläche für einen Waldspielplatz. Durch die Nähe zur
Autobahn war allerdings eine lärmschützende Lösung zu erarbeiten. Hier wird von
den Büros Teleinternetcafé und Treibhaus jetzt ein bespielbarer Lärmschutzwall
vorgeschlagen. Die Anlegung eines größeren Spielplatzes auf dieser Fläche mit
einem vielfältigen Angebot war schon im Maßnahmenplan „KIK-Kinderspiel in
Kleinmachnow“ als Potenzialfläche 04 [POT4] empfohlen worden. Da die Fläche
privat ist (Schlüsselkriterium „Verfügbarkeit“) und der Standort mit seiner bisherigen
Topographie als lärmbelastet eingestuft war (Schlüsselkriterium „Verträglichkeit“),
wurde dieser Standort in der KIK-Überarbeitung von 2019 nicht mehr favorisiert.
Mit dem vorliegenden Konzept und den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes
wird auf die beiden negativen Punkte eingegangen und innerhalb des Verfahrens
gelöst.
Die
Anmerkungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom
16.01.2018, an der ca. 30 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, und die Hinweise
und Anmerkungen aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, welche mit Schreiben vom 26.04.2019 um eine Stellungnahme
gebeten wurden, sind in das Wettbewerbsverfahren, bei der Erarbeitung des
städtebaulichen Entwurfes und des Bebauungsplan-Entwurfes eingeflossen.
Zum
vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf (vgl. Anlage 4) soll der Öffentlichkeit und den berührten
Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.
Kosten der Bauleitplanung
Die
Kosten für extern zu vergebende, insbesondere stadtplanerische Leistungen im
Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan-Verfahren trägt die gemeindeeigene
P&E mbH.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1.
a) Abgrenzung des bisherigen
Geltungsbereiches KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“
b)
Abgrenzung des neuen
Geltungsbereiches KLM-BP-006-e
c) Übersicht Wettbewerbsgebiet
2.
Teilnehmergemeinschaft Teleinternetcafé / Treibhaus Landschaftsarchitektur,
Wettbewerbsbeitrag, Lageplan ohne Maßstab vom Juli 2019
3.
Teilnehmergemeinschaft, Städtebaulicher Entwurf vom
Oktober 2020
a) Lageplan
ohne Maßstab
b)
Darstellung der Planstraßen-Querschnitte ohne Maßstab
c) Gegenüberstellung der städtebaulichen
Kennzahlen des Wettbewerbsergebnisses und des Städtebaulichen Entwurfes
4.
Bebauungsplan-Entwurf KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer
Damm“