1)
Die Gemeindevertretung hat die im Rahmen
der öffentlichen Auslegung des 1. Entwurfes des Bebauungsplanes KLM-BP-043
„Adam-Kuckhoff-Platz/ an der Stammbahn“ fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen
der Öffentlichkeit und der Behörden/ Träger öffentlicher Belange geprüft. Das
Ergebnis ist in Anl. 2 und Anl. 3 dargestellt.
2)
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Bürger sowie die Behörden/ Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden,
die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der
Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften
der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu
beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den
jeweiligen Einwendern zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren
Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.
Die
Gemeindevertretung hatte am 15.10.2009 beschlossen, für das in Anlage 1
gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-043
„Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“ aufzustellen. Der Bebauungsplan soll
als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt
werden.
Eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Rahmen einer
Erörterungsveranstaltung am 09.03.2010 statt, an der drei Bürger teilnahmen.
Die
öffentliche Auslegung des (1.) Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte
im Zeitraum vom 01.11.2010 bis einschließlich 03.12.2010. Parallel wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB), deren
Aufgabenbereiche durch die getroffenen Festsetzungen tatsächlich berührt sind,
beteiligt. Es wurden 33 TöB mit Schreiben vom 03.11.2010 beteiligt und gemäß § 4
Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Auswertung ist in Anlage 2
dargestellt. Anregungen von Bürgern gingen zwei ein, diese Auswertung kann der
Anlage 3 entnommen werden.
Die
eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und Anlage 3 dargestellten
Form abgewogen werden.
Die
Stellungnahme der Deutschen Bahn AG (vgl. TöB-Nr. 16.2) macht eine
Überarbeitung und die Auslegung eines nun 2. Entwurfes erforderlich.
Anlagen:
1)
Kennzeichnung Geltungsbereich KLM-BP-043
„Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“
Abwägungsmaterialien:
2)
Stellungnahmen der Behörden/ Träger
öffentlicher Belange
3)
Stellungnahmen der Öffentlichkeit