2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-18 die
berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern
Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Änderung des
Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren.
Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
Als vorbereitender Bauleitplan der Gemeinde stellt der
FNP für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung
nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten
städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP
keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine
Rechtsansprüche, wie etwa Ansprüche auf Baugenehmigungen für ein bestimmtes
Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) aus dem FNP
entwickelt werden.
Am
20.05.2021 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 031/21, den FNP für den
Bereich nordwestlich Schleusenbrücke zu ändern (Änderungsbereich vgl. Anl. 1). Das Änderungsverfahren
wird unter der Bezeichnung 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
KLM-FNP-18 für Flächen nordwestlich Schleusenbrücke geführt. Parallel erfolgt
die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Verfahren KLM-BP-004-2 „Stahnsdorfer
Damm 19“, vgl. DS-Nr. 046/20 vom 04.06.2020).
Der
FNP-Änderungsbereich, bisher als „Fläche für Wald“ dargestellt, umfasst
insbesondere das um 1905 errichtete und denkmalgeschützte Gebäude Stahnsdorfer
Damm 19, das als Gastwirtschaft genutzt wird (anfangs „Schleusenwirt“,
später „Gasthaus zur Schleuse“, jetzt „Bapu Restaurant und Pension“). Das
Grundstück soll künftig als Sonstiges Sondergebiet, Zweckbestimmung
Hotel/Restaurant dargestellt werden. Aus dem wirksamen FNP übernommen wird die
Darstellung des Rad- und Wanderweges Teltowkanalaue südlich der Gastwirtschaft.
Die
vorgesehenen Inhalte der 18. Änderung des FNP sind dem Vorentwurf, Stand
03.01.2022 zu entnehmen (vgl. Anl. 2).
Nach
Billigung des FNP-Vorentwurfes durch die Gemeindevertretung werden die
frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen
Trägern öffentlicher Belange erfolgen (§§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1
BauGB).
Der
private Eigentümer möchte die Gastwirtschaft auf seinem Grundstück erweitern,
vgl. hierzu Sitzung des Bauausschusses v. 20.09.2021, TOP 7.1.3. Den
Anregungen der Mitglieder des Bauausschusses folgend, bereitet er dazu gegenwärtig
ein Workshopverfahren vor, in dem mehrere eingeladene Architekturbüros unter
Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und des Orts- und
Landschaftsbildes Möglichkeiten für Erweiterungen untersuchen sollen.
Ergebnisse dieses Workshops sollen im Frühjahr 2022 vorliegen und in die
weitere Bauleitplanung einfließen.
Der
Änderungsbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes
„Parforceheide“ (LSG). Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung wird
deshalb u.a. zu klären sein, ob die beabsichtigten
Darstellungen im Flächennutzungsplan (bzw. die vorgesehenen Festsetzungen im
Bebauungsplan) den Schutzzwecken des LSG entsprechen. Hierzu sind Abstimmungen
mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark als der zuständigen Unteren
Naturschutzbehörde erforderlich (Voranfrage auf Zustimmung für Festsetzungen
des Bauleitplanes, nachfolgend ggf. Antrag auf Zustimmung).
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-18
für Flächen nordwestlich Schleusenbrücke
2)
FNP-Vorentwurf,
Stand 3. Januar 2022