2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-18 die
berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern
Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Änderung des
Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren.
Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
Als vorbereitender Bauleitplan der Gemeinde stellt der
FNP für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung
nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten
städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP
keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine
Rechtsansprüche, wie etwa Ansprüche auf Baugenehmigungen für ein bestimmtes
Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) aus dem FNP
entwickelt werden.
Am
20.05.2021 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 031/21, den FNP für den
Bereich nordwestlich Schleusenbrücke zu ändern (Änderungsbereich vgl. Anl. 1). Das Änderungsverfahren
wird unter der Bezeichnung 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
KLM-FNP-18 für Flächen nordwestlich Schleusenbrücke geführt. Parallel erfolgt
die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Verfahren KLM-BP-004-2 „Stahnsdorfer
Damm 19“, vgl. DS-Nr. 046/20 vom 04.06.2020).
Der FNP-Änderungsbereich, bisher
als „Fläche für Wald“ dargestellt, umfasst insbesondere das um 1905 errichtete
und denkmalgeschützte Gebäude Stahnsdorfer Damm 19, das als Gastwirtschaft
genutzt wird (anfangs „Schleusenwirt“, später „Gasthaus zur Schleuse“, jetzt
„Bapu Restaurant und Pension“). Das Grundstück soll künftig als Sonstiges
Sondergebiet, Zweckbestimmung Restaurant/Beherbergung dargestellt werden. Aus
dem wirksamen FNP übernommen wird die Darstellung des Rad- und Wanderweges
Teltowkanalaue südlich der Gastwirtschaft.
Die
vorgesehenen Inhalte der 18. Änderung des FNP sind dem Vorentwurf, Stand
24.01.2022 zu entnehmen (vgl. Anl. 2).
Nach
Billigung des Vorentwurfes werden die frühzeitigen Beteiligungen von
Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgen
(§§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB).
Der
private Eigentümer möchte die Gastwirtschaft auf seinem Grundstück erweitern,
vgl. hierzu Sitzung des Bauausschusses v. 20.09.2021, TOP 7.1.3. Den
Anregungen der Mitglieder des Bauausschusses folgend, bereitet er dazu
gegenwärtig ein Workshop-Verfahren vor, in dem mehrere eingeladene
Architekturbüros unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und des
Orts- und Landschaftsbildes Möglichkeiten für Erweiterungen untersuchen sollen.
Ergebnisse dieses Workshops sollen im Frühjahr 2022 vorliegen und in die
weitere Bauleitplanung einfließen.
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes
„Parforceheide“ (LSG). Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung wird
deshalb u.a. zu klären sein, ob die
beabsichtigten Darstellungen im Flächennutzungsplan (bzw. die vorgesehenen
Festsetzungen im Bebauungsplan) den Schutzzwecken des LSG entsprechen. Hierzu
sind Abstimmungen mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark als der zuständigen
Unteren Naturschutzbehörde erforderlich (Voranfrage auf Zustimmung für
Festsetzungen des Bauleitplanes, nachfolgend ggf. Antrag auf Zustimmung).
Der Bauausschuss hat diese Vorlage unter DS-Nr. 146/21 und nach Präzisierung der Zweckbestimmung des Sondergebietes in „Restaurant/Beherbergung“ mit 8 „Ja“ / 1 „Nein“ / 0 „Enthaltung“ weiterempfohlen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-18
für Flächen nordwestlich Schleusenbrücke
2)
FNP-Vorentwurf,
Stand 24. Januar 2022