Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-18 für Flächen nordwestlich Schleusenbrücke
Vorlage
DS-Nr. 146/21/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1.   Der Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-18 (vgl. Anlage 2) wird gebilligt.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-18 die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.


Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit wirksam i. d. F. der Neubekanntmachung vom 18. Januar 2019 (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 01/2019) mit Deckblatt v. 11. November 2019 (11. FNP-Änderung, Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder betreffend; Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 09/2020 v. 30. November 2020).

Als vorbereitender Bauleitplan der Gemeinde stellt der FNP für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwick­lung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Ansprüche auf Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) aus dem FNP entwickelt werden.

Am 20.05.2021 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 031/21, den FNP für den Bereich nordwestlich Schleusenbrücke zu ändern (Änderungsbereich vgl. Anl. 1). Das Änderungsverfahren wird unter der Bezeichnung 18. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-18 für Flächen nordwestlich Schleusenbrücke geführt. Parallel erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Verfahren KLM-BP-004-2 „Stahnsdorfer Damm 19“, vgl. DS-Nr. 046/20 vom 04.06.2020).

Der FNP-Änderungsbereich, bisher als „Fläche für Wald“ dargestellt, umfasst insbesondere das um 1905 errichtete und denkmalgeschützte Gebäude Stahnsdorfer Damm 19, das als Gastwirtschaft genutzt wird (anfangs „Schleusenwirt“, später „Gasthaus zur Schleuse“, jetzt „Bapu Restaurant und Pension“). Das Grundstück soll künftig als Sonstiges Sondergebiet, Zweckbestimmung Restaurant/Beherbergung dargestellt werden. Aus dem wirksamen FNP übernommen wird die Darstellung des Rad- und Wanderweges Teltowkanalaue südlich der Gastwirtschaft.

Die vorgesehenen Inhalte der 18. Änderung des FNP sind dem Vorentwurf, Stand 24.01.2022 zu entnehmen (vgl. Anl. 2).

Nach Billigung des Vorentwurfes werden die frühzeitigen Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgen (§§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB).

Der private Eigentümer möchte die Gastwirtschaft auf seinem Grundstück erweitern, vgl. hierzu Sitzung des Bauausschusses v. 20.09.2021, TOP 7.1.3. Den Anregungen der Mitglieder des Bauausschusses folgend, bereitet er dazu gegenwärtig ein Workshop-Verfahren vor, in dem mehrere eingeladene Architekturbüros unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und des Orts- und Landschaftsbildes Möglichkeiten für Erweiterungen untersuchen sollen. Ergebnisse dieses Workshops sollen im Frühjahr 2022 vorliegen und in die weitere Bauleitplanung einfließen.

Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Parforceheide“ (LSG). Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung wird deshalb u.a. zu klären sein, ob die beabsichtigten Darstellungen im Flächennutzungsplan (bzw. die vorgesehenen Festsetzungen im Bebauungsplan) den Schutzzwecken des LSG entsprechen. Hierzu sind Abstimmungen mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark als der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde erforderlich (Voranfrage auf Zustimmung für Festsetzungen des Bauleitplanes, nachfolgend ggf. Antrag auf Zustimmung).

Der Bauausschuss hat diese Vorlage unter DS-Nr. 146/21 und nach Präzisierung der Zweckbestim­mung des Sondergebietes in „Restaurant/Beherbergung“ mit 8 „Ja“ / 1 „Nein“ / 0 „Enthaltung“ weiterempfohlen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein