Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH für das Geschäftsjahr 2022, in der Fassung vom 9. Mai 2022 nach Eigenbetriebsverordnung, wird festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung am 24. Mai 2022 der Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2022 nach Eigenbetriebsverordnung zur Feststellung empfohlen.
Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 war aufgrund weiterer geplanter zukünftiger Investitionen notwendig.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage:
Nachtrag zum
Wirtschaftsplan 2022