Der Bürgermeister
wird beauftragt, umgehend die Bauleistungen gemäß des ursprünglich geplanten
Bauvorhabens M-000597 (DS-Nr. 129/18 und DS-Nr. 106/21) auf dem Grundstück
Adolf-Grimme-Ring1 auszuschreiben.
Die hierfür bereits
erbrachten Planungsleistungen in Höhe von ca. 600.000 € sind als Ertrag im
Haushalt 2023 zu verbuchen und im Finanzhaushalt sind die bisher für das
Vorhaben gemäß der ursprünglichen Planung berechneten Kosten in Höhe von
3.699.609,00 € (s. DS-Nr. 009/22) als Verpflichtungsermächtigung verteilt auf 2
Jahre einzustellen.
Die Beschlüsse
DS-Nr. 025/22 und DS-Nr. 068/22 werden aufgehoben. Die Planungen aufgrund
dieser Beschlüsse werden eingestellt.
Die
Gemeindevertretung fasste am 13.12.2018 mit der DS-Nr. 129/18 den „Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben
Erweiterung Hort „Am Hochwald“ (Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1)“.
Mit der DS-Nr. 104/20
vom 17.09./23.09.2020 und der DS-Nr. 106/21 vom 04.11.2021 (1.
Nachtragshaushaltssatzung) beschloss die Gemeindevertretung, die nach dem
jeweiligen Planungsstand zu erwartenden Kosten im Haushalt zu berücksichtigen.
Am 10.02.2022
entschied die Gemeindevertretung, das Vergabeverfahren zu den Submissionen vom
25.10. bis 28.10.2021 aufzuheben und die Durchführung des Bauvorhabens
vorläufig einzustellen.
Am 19.05.22
beschloss die Gemeindevertretung mit der DS-Nr. 025/22 erneut die Errichtung
einer Erweiterung für den Hort "Am Hochwald" auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring
1, diesmal in Modulbauweise.
Am 30.06.22 fasste
die Gemeindevertretung mit der DS-Nr. 068/22 den Errichtungsbeschluss zum
Bauvorhaben Erweiterung Hort "Am Hochwald" auf dem Grundstück
Adolf-Grimme-Ring 1 in Modulbauweise.
Eine Ausschreibung
der Baumaßnahme ist noch nicht erfolgt.
Mit dem vorliegenden
Beschluss soll das Bauvorhaben gemäß der Planung M-000597 umgehend neu
ausgeschrieben werden. Die bereits bis zur Baureife mit gültigem Bauantrag und
mit fertigen Ausschreibungsunterlagen abgeschlossene Planung in der
ursprünglichen Form jetzt umzusetzen, wirkt sich positiv auf den mit ca. 6 Mio.
im Minus befindlichen Ertragshaushalt aus, da die durch die Einstellung des
Vorhabens komplett abgeschriebenen Kosten für die Planung von ca. 600.000 €
wieder als Ertrag verbucht werden können. Die Investitionskosten sind kein
Aufwand. Dieser entsteht erst nach Fertigstellung des Vorhabens im Rahmen der
Abschreibung über ca. 25 Jahre.
Gleichzeitig
reduziert sich der Aufwand für die Bauabteilung, die mit Neuausschreibung eines
geänderten Vorhabens noch belastet wäre, während die bereits
ausschreibungsreifen Planung des Bauvorhabens M-000597 umgehend erfolgen kann.
Für die Durchführung
des Bauvorhabens gemäß der ursprünglichen Planung spricht auch die Empfehlung
des Potsdamer Instituts für Klimaforschung vom 28.01.20 unter dem Titel
"Gebäude können zu einer globalen CO2-Senke werden - mit dem Baustoff Holz
statt Zement und Stahl" (https://www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/gebaeude-koennen-zu-einer-globalen-co2-senke-werden-mit-dem-baustoff-holz-statt-zement-und-stahl). Für eine Gemeinde,
die wie Kleinmachnow den Klimaschutz ernst nimmt, sollten gerade in der
aktuellen Situation diese Empfehlungen für Neubauvorhaben eine verbindliche
Leitlinie sein.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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