Betreff
Bauvorhaben "Erweiterung Hort am Hochwald", Adolf-Grimme-Ring 1 - Ausschreibung
Vorlage
DS-Nr. 099/22
Art
Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Bürgermeister wird beauftragt, umgehend die Bauleistungen gemäß des ursprünglich geplanten Bauvorhabens M-000597 (DS-Nr. 129/18 und DS-Nr. 106/21) auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring1 auszuschreiben.

 

Die hierfür bereits erbrachten Planungsleistungen in Höhe von ca. 600.000 € sind als Ertrag im Haushalt 2023 zu verbuchen und im Finanzhaushalt sind die bisher für das Vorhaben gemäß der ursprünglichen Planung berechneten Kosten in Höhe von 3.699.609,00 € (s. DS-Nr. 009/22) als Verpflichtungsermächtigung verteilt auf 2 Jahre einzustellen.

 

Die Beschlüsse DS-Nr. 025/22 und DS-Nr. 068/22 werden aufgehoben. Die Planungen aufgrund dieser Beschlüsse werden eingestellt.

 


Die Gemeindevertretung fasste am 13.12.2018 mit der DS-Nr. 129/18 den „Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben Erweiterung Hort „Am Hochwald“ (Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1)“.

 

Mit der DS-Nr. 104/20 vom 17.09./23.09.2020 und der DS-Nr. 106/21 vom 04.11.2021 (1. Nachtragshaushaltssatzung) beschloss die Gemeindevertretung, die nach dem jeweiligen Planungsstand zu erwartenden Kosten im Haushalt zu berücksichtigen.

 

Am 10.02.2022 entschied die Gemeindevertretung, das Vergabeverfahren zu den Submissionen vom 25.10. bis 28.10.2021 aufzuheben und die Durchführung des Bauvorhabens vorläufig einzustellen.

 

Am 19.05.22 beschloss die Gemeindevertretung mit der DS-Nr. 025/22 erneut die Errichtung einer Erweiterung für den Hort "Am Hochwald" auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1, diesmal in Modulbauweise.

 

Am 30.06.22 fasste die Gemeindevertretung mit der DS-Nr. 068/22 den Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben Erweiterung Hort "Am Hochwald" auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 in Modulbauweise.

 

Eine Ausschreibung der Baumaßnahme ist noch nicht erfolgt.

 

Mit dem vorliegenden Beschluss soll das Bauvorhaben gemäß der Planung M-000597 umgehend neu ausgeschrieben werden. Die bereits bis zur Baureife mit gültigem Bauantrag und mit fertigen Ausschreibungsunterlagen abgeschlossene Planung in der ursprünglichen Form jetzt umzusetzen, wirkt sich positiv auf den mit ca. 6 Mio. im Minus befindlichen Ertragshaushalt aus, da die durch die Einstellung des Vorhabens komplett abgeschriebenen Kosten für die Planung von ca. 600.000 € wieder als Ertrag verbucht werden können. Die Investitionskosten sind kein Aufwand. Dieser entsteht erst nach Fertigstellung des Vorhabens im Rahmen der Abschreibung über ca. 25 Jahre.

 

Gleichzeitig reduziert sich der Aufwand für die Bauabteilung, die mit Neuausschreibung eines geänderten Vorhabens noch belastet wäre, während die bereits ausschreibungsreifen Planung des Bauvorhabens M-000597 umgehend erfolgen kann.

 

Für die Durchführung des Bauvorhabens gemäß der ursprünglichen Planung spricht auch die Empfehlung des Potsdamer Instituts für Klimaforschung vom 28.01.20 unter dem Titel "Gebäude können zu einer globalen CO2-Senke werden - mit dem Baustoff Holz statt Zement und Stahl" (https://www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/gebaeude-koennen-zu-einer-globalen-co2-senke-werden-mit-dem-baustoff-holz-statt-zement-und-stahl). Für eine Gemeinde, die wie Kleinmachnow den Klimaschutz ernst nimmt, sollten gerade in der aktuellen Situation diese Empfehlungen für Neubauvorhaben eine verbindliche Leitlinie sein.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

M-000597

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein