Die Beschlüsse
DS-Nr. 025/22 und DS-Nr. 068/22 werden aufgehoben. Die Planungen aufgrund
dieser Beschlüsse werden eingestellt.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, als neues Investitionsvorhaben nunmehr die Bauleistungen gemäß
des ursprünglich geplanten Bauvorhabens M-000597 (DS-Nr. 129/18 und DS-Nr.
106/21) auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring1 im Januar 2023 auszuschreiben.
Die investiven
Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß der Kostenberechnung nach
erfolgter Ausschreibung, Stand 06.12.2021 bzw. 14.2.2022, auf 3.699.609 EUR,
die im Haushalt 2023 zu veranschlagen sind:
· Haushaltsjahr 2023:
1.699.609 Euro (Ausführungs- und Genehmigungsplanung, Vorbereitung der Vergabe,
die bereits erfolgt und bezahlt ist, Beginn der Baumaßnahme)
· Verpflichtungsermächtigung
(VE) 2024: 2.000.000 Euro (Fortsetzung und Fertigstellung der Baumaßnahme).
Die bereits
abgerechneten und abgeschriebenen Planungsleistungen liegen als Produkt vor und
können dann als bereits geleistete Investitionszahlung verbucht werden.
Mit der DS-Nr. 104/20 vom 17.09./23.09.2020 und der
DS-Nr. 106/21 vom 04.11.2021 (1. Nachtragshaushaltssatzung) beschloss die
Gemeindevertretung, die nach dem jeweiligen Planungsstand zu erwartenden Kosten
im Haushalt zu berücksichtigen.
Am 10.02.2022 entschied die Gemeindevertretung, das
Vergabeverfahren zu den Submissionen vom 25.10. bis 28.10.2021 aufzuheben und
die Durchführung des Bauvorhabens vorläufig einzustellen.
Am 19.05.2022
beschloss die Gemeindevertretung mit der DS-Nr. 025/22 erneut die Errichtung
einer Erweiterung für den Hort "Am Hochwald" auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring
1, diesmal in Modulbauweise.
Am 30. 6.2022 fasste
die Gemeindevertretung mit der DS-Nr. 068/22 den "Errichtungsbeschluss zum
Bauvorhaben Erweiterung Hort "Am Hochwald" auf dem Grundstück
Adolf-Grimme-Ring 1 in Modulbauweise".
Eine Ausschreibung
der Baumaßnahme ist noch nicht erfolgt.
Mit dem vorliegenden
Beschluss soll das Bauvorhaben gemäß der Planung M-000597 im Januar 2023 neu
ausgeschrieben werden. Die bereits bis zur Baureife mit gültigem Bauantrag und
mit fertigen Ausschreibungsunterlagen abgeschlossene Planung in der
ursprünglichen Form jetzt umzusetzen, führt dazu, das die mit einem Wert von
ca. 600.000 EUR der Gemeinde zur Verfügung stehenden Planungsleisten wieder
aktiviert werden können und nicht als erheblicher Schaden endgültig vernichtet
werden.
Die für dieses
Vorhaben zu leistenden Investitionskosten sind kein Aufwand. Sie wirken sich
bis zur Fertigstellung auf die mit ca. 80 Mio. EUR hohe Rücklage im
Finanzhaushalt aus.
Erst nach
Fertigstellung des Vorhabens entsteht ein Aufwand, der bei dem hier
abgestimmten Bauvorhaben über einen wesentlich längeren Zeitraum (25-50 Jahre)
abgeschrieben wird, als der für das nur als temporäre Lösung gedachte Vorhaben
in einfacher Modulbauweise, das somit einen deutlich höheren Aufwand für die
Gemeinde bedeuten würde.
Gleichzeitig
reduziert sich der Aufwand für die Bauabteilung, die mit Neuausschreibung eines
geänderten Vorhabens noch belastet wäre, während die bereits
ausschreibungsreife Planung des Bauvorhabens M-000597 umgehend erfolgen kann.
Die jetzt noch zu
erbringenden Planungsleistungen umfassen die Leistungsphase 8
(Objektüberwachung) und Leistungsphase 9 - (Objektbetreuung und Dokumentation)
die weit unter der Summe liegen, die eine europaweite Ausschreibung nötig
machen würde.
Für die Durchführung
des Bauvorhabens gemäß der ursprünglichen Planung spricht auch die Empfehlung
des Potsdamer Instituts für Klimaforschung vom 28.01.2020 unter dem Titel
"Gebäude können zu einer globalen CO2-Senke werden - mit dem Baustoff Holz
statt Zement und Stahl" (https://www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/gebaeude-koennen-zu-einer-globalen-co2-senke-werden-mit-dem-baustoff-holz-statt-zement-und-stahl). Für eine
Gemeinde, die wie Kleinmachnow den Klimaschutz ernst nimmt, sollten gerade in
der aktuellen Situation diese Empfehlungen für Neubauvorhaben eine verbindliche
Leitlinie sein.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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