1. Die
Gemeinde Kleinmachnow gewährt der evangelischen Auferstehungs- Kirchengemeinde Kleinmachnow eine Zuwendung
in Höhe von 39.000,00 EUR
zu dem bereits bewilligten
Investitionszuschuss in Höhe von 50.000,00 €, M-000847, zur Sanierung des Turms der alten Dorfkirche.
Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhe
sich dadurch auf insgesamt 89.000,00 €.
2. Die
erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt.
Anlagen
- Antrag vom
13.11.2022
-
Finanzierungsplan vom 04.12.2022
- Projektübersicht
Kosten vom 10.10.2022
An
der im 16. Jahrhundert errichteten alten Dorfkirche am Zehlendorfer Damm,
Kleinmachnow, sind dringende Sanierungsarbeiten erforderlich. Eigentümerin
dieses seit 1986 unter Denkmalschutz stehenden Bauwerks ist die evangelische Auferstehungs-Kirchengemeinde
Kleinmachnow. Die Dorfkirche ist eines der Wahrzeichen der Gemeinde
Kleinmachnow.
In
einem ersten Bauabschnitt erfolgte in den Jahren 2019/2020 die Sanierung des
Daches des Kirchenschiffes. Hierbei wurden Arbeiten an der Mauerkrone und an
der Dachkonstruktion durchgeführt.
Im
zweiten Bauabschnitt erfolgt in diesem Jahr die Turmsanierung. Insbesondere ist
die Erneuerung der Kupferverblechung samt Unterbau und die Erneuerung des
geschädigten Turmfachwerkes und anderer geschädigter Hölzer der Turmebenen und
des Turmdaches erforderlich.
Die
Kosten für die Sanierung wurden von der evangelischen Kirchengemeinde mit
280.000,00 € veranschlagt. Diese Maßnahme hat die Gemeinde mit 50.000,00 €
(DS-Nr. 003/21) aus dem Haushaltsjahr 2021 bezuschusst. Die Auszahlung erfolgte
erst im Jahr 2022, da die Mittel gemäß § 24 Abs. 2 KomHKV Brbg übertragen
wurden.
Während
der Sanierungsarbeiten zeigten sich am Kirchturm weitere Schäden an der
Holzkonstruktion, die nicht zu erwarten waren.
Aufgrund
erhöhten Materialaufwandes, Kostensteigerungen und verstärkten Arbeitsaufwand
rechnet die Kirche endgültig mit Kosten vom 445.800,00 €.
Die
evangelische Kirchengemeinde hat einen weiteren Zuschuss der Landeskirche von
15.000,00 € beantragt und wird diesen erhalten. Um die Sanierung kurzfristig
abzuschließen, gewährt die Gemeinde einen weiteren Zuschuss in Höhe von
39.000,00 €, so dass der Gesamtzuschuss mit 89.000,00 € ungefähr 20 % der
Gesamtkosten beträgt. Es handelt sich um eine überplanmäßige Auszahlung, deren
Deckung gewährleistet ist.
Die
Aufwendungen durch die ergebniswirksame Auflösung des Zuschusses, die über eine
10-jährige Bindefrist in der Zeit von 2022 bis 2031 erfolgt und bereits seit
2022 jährlich mit 5.000,00 € im Haushaltsplan veranschlagt wurden, erhöhen sich
um jährlich um 3.900,00 €. Die Aufwandserhöhung wird im Haushaltsjahr 2023
überplanmäßig in der Kämmerei beantragt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|