Betreff
Zuschuss an die evangelische Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow zur Sanierung des Turms der alten Dorfkirche
Vorlage
DS-Nr. 129/22
Art
Beschlussvorlage

1.         Die Gemeinde Kleinmachnow gewährt der evangelischen Auferstehungs-  Kirchengemeinde             Kleinmachnow eine Zuwendung

 

                                    in Höhe von 39.000,00 EUR

 

            zu dem bereits bewilligten Investitionszuschuss in Höhe von 50.000,00 €, M-000847, zur Sanierung            des Turms der alten Dorfkirche.

            Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhe sich dadurch auf insgesamt 89.000,00 €.

 

2.         Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt.

 

 

Anlagen

- Antrag vom 13.11.2022

- Finanzierungsplan vom 04.12.2022

- Projektübersicht Kosten vom 10.10.2022


An der im 16. Jahrhundert errichteten alten Dorfkirche am Zehlendorfer Damm, Kleinmachnow, sind dringende Sanierungsarbeiten erforderlich. Eigentümerin dieses seit 1986 unter Denkmalschutz stehenden Bauwerks ist die evangelische Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow. Die Dorfkirche ist eines der Wahrzeichen der Gemeinde Kleinmachnow.

 

In einem ersten Bauabschnitt erfolgte in den Jahren 2019/2020 die Sanierung des Daches des Kirchenschiffes. Hierbei wurden Arbeiten an der Mauerkrone und an der Dachkonstruktion durchgeführt.

 

Im zweiten Bauabschnitt erfolgt in diesem Jahr die Turmsanierung. Insbesondere ist die Erneuerung der Kupferverblechung samt Unterbau und die Erneuerung des geschädigten Turmfachwerkes und anderer geschädigter Hölzer der Turmebenen und des Turmdaches erforderlich.

 

Die Kosten für die Sanierung wurden von der evangelischen Kirchengemeinde mit 280.000,00 € veranschlagt. Diese Maßnahme hat die Gemeinde mit 50.000,00 € (DS-Nr. 003/21) aus dem Haushaltsjahr 2021 bezuschusst. Die Auszahlung erfolgte erst im Jahr 2022, da die Mittel gemäß § 24 Abs. 2 KomHKV Brbg übertragen wurden.

Während der Sanierungsarbeiten zeigten sich am Kirchturm weitere Schäden an der Holzkonstruktion, die nicht zu erwarten waren.

Aufgrund erhöhten Materialaufwandes, Kostensteigerungen und verstärkten Arbeitsaufwand rechnet die Kirche endgültig mit Kosten vom 445.800,00 €.

Die evangelische Kirchengemeinde hat einen weiteren Zuschuss der Landeskirche von 15.000,00 € beantragt und wird diesen erhalten. Um die Sanierung kurzfristig abzuschließen, gewährt die Gemeinde einen weiteren Zuschuss in Höhe von 39.000,00 €, so dass der Gesamtzuschuss mit 89.000,00 € ungefähr 20 % der Gesamtkosten beträgt. Es handelt sich um eine überplanmäßige Auszahlung, deren Deckung gewährleistet ist.

Die Aufwendungen durch die ergebniswirksame Auflösung des Zuschusses, die über eine 10-jährige Bindefrist in der Zeit von 2022 bis 2031 erfolgt und bereits seit 2022 jährlich mit 5.000,00 € im Haushaltsplan veranschlagt wurden, erhöhen sich um jährlich um 3.900,00 €. Die Aufwandserhöhung wird im Haushaltsjahr 2023 überplanmäßig in der Kämmerei beantragt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

29.10

Teilhaushalt/Budget:

4036

Maßnahmen-Nr:

M-000847

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

39.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein