Der Werksausschuss beschließt am 02. und 30.10.2023 und am 23.12.2024 alle Einrichtungen des KITA-Verbundes für die Betreuung von Kindern zu schließen.
Der KITA-Verbund hat reguläre Schließzeiten in den
letzten drei Wochen der brandenburgischen Schulsommerferien, zwischen
Weihnachten und Neujahr sowie am Tag nach Christi Himmelfahrt. Diese
Schließtage sind in den Betreuungsverträgen benannt.
In der Sommerschließzeit wird eine
einrichtungsübergreifende Ersatzbetreuung angeboten.
Weitere Schließtage, wie z. B. Brückentage,
Fortbildungen der Einrichtungen usw. werden jeweils im Herbst eines Jahres für
das folgende Kalenderjahr in den jeweiligen Kitaausschüssen beschlossen. Der
Personalrat ist zu beteiligen, wenn nicht nur die Einrichtung geschlossen ist
(keine Betreuung von Kindern) sondern auch alle Beschäftigten Urlaub nehmen
sollen.
Seit 2022 erhalten aktuell 133 pädagogische
Fachkräfte zwei sogenannte Regenerationstage. Eine ebenfalls seit 01.07.2022
zuzahlende Zulage (bis Entgeltstufe S 11) kann ab 2023 zusätzlich auf Antrag
von 116 pädagogischen Fachkräften (ohne Leitungskräfte und Stellvertretungen)
in 2 weitere freie Tage umgewandelt werden.
Bereits die sehr kurzfristige Umsetzung der 2
Regenerationstage für das Jahr 2022 im III. und VI. Quartal 2022 führt zu
erheblichen personellen Problemen in den Einrichtungen.
Für das Jahr 2023 entstehen auf Grundlage der
aktuellen Zahlen an pädagogischen Fachkräften mindestens 266 Regenerationstage.
Daneben haben zum Antragsschluss für das Jahr 2023 insgesamt 25 Beschäftigte eine Umwandlung der Zulage in 2 freie
Tage beantragt. Hierdurch entstehen mindestens weitere 50 Tage an denen
Beschäftigte nicht arbeiten. Damit werden rechnerisch an über 300 Tagen im Jahr
2023 pädagogische Beschäftigte in den Einrichtungen fehlen.
Für das Jahr 2023 haben bereits 6 Einrichtungen den
Brückentag am Montag, den 02.10.2023 und 4 andere Einrichtungen den Brückentag
am Montag, den 30.10.2023 in Abstimmung mit dem jeweiligen Kitaausschuss als
zusätzlichen Schließtag beschlossen.
Mit der nun vorliegenden Beschlussempfehlung sollen
an den genannten Brückentagen alle Einrichtungen schließen, das heißt keine
Betreuung anbieten. Den Beschäftigten steht es dann nach Vorgabe/Absprache mit
der jeweiligen Leitung frei trotzdem zu arbeiten (z. B. technische
Beschäftigte, die keine Regenerationstage haben), Urlaub, Freizeitausgleich
oder einen Regenerationstag zu nehmen.
Ziel ist es, die Zahl der anwesenden pädagogischen Fachkräfte an Betreuungstagen stabil zu halten.