Die Gemeindevertretung beantragt bei der
Unteren Verkehrsbehörde Kleinmachnow, für Straßen in Kleinmachnow,
a)
die
ein Fahrbahnprofil mit einer Breite zwischen 5,05 m und 4,50 m haben, auf
beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283) und für eine
Straßenseite mit den Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-56 / 315-57) „Parken mit
zwei Rädern auf dem Gehweg frei“
und
b)
die
ein Fahrbahnprofil mit einer Breite unter 4,50 m haben, auf beiden
Straßenseiten ein absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283) mit den
Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-66 / 315-67) „Parken auf dem Gehweg frei“,
soweit der Gehweg dies von der Breite her ermöglicht. Eine nur einseitige
Nutzung eines Gehweges wird dabei in Kauf genommen,
anordnen zu lassen.
Die Halteverbote sollen ohne zeitliche
Beschränkung und die Zusatzzeichen durchgehend, also nicht nur auf
kurzen Streckenabschnitten der Straßen, gelten.
Für die geplanten neu zu errichtenden
Straßen in der Sommerfeldsiedlung An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten,
Franzosenfichten, lm Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch,
Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken werden keine
Halteverbotsanordnungen beantragt.
Anlage 1
Parken
Straßenbreite 4,60 m
Kleinmachnow ist und bleibt eine
Pendlergemeinde, daher ist die Bürgerschaft, auch wenn es einen besseren ÖVNP
geben würde, auch auf ihre Autos angewiesen. Nicht immer sind auf den
Grundstücken genügend Stellplätze vorhanden. Es wurden viele Häuser zu einem
Zeitpunkt errichtet, zu dem es noch keine Stellplatzsatzung oder Bebauungspläne
mit entsprechenden Anforderungen gab. Hier ein quasi flächendeckendes Halte-
bzw. Parkverbot auszusprechen, wäre unverhältnismäßig.
Im Übrigen würde ein Verdrängungswettbewerb
in Gang gesetzt werden, da ca. 70 % der Straßen Kleinmachnows betroffen sind,
deren Autos dann in den verbleibenden 30 % der Straßen parken würden. Im
Ergebnis wären alle Kleinmachnower direkt betroffen.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass seit
dem 3. Oktober 1990, das heißt über Jahrzehnte hinweg, die Situation in den
Straßen Kleinmachnows geduldet worden ist.
Überdies können für
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nur Gründe der Sicherheit und Leichtigkeit
des Verkehrs angeführt werden, hingegen nicht eine pauschal angeführte
„Verkehrswende“.
Schließlich sind soziale Kontakte (Besucher)
und Belange der Versorgung der Bürgerschaft mit Waren und Dienstleistungen
(Handwerker, Lieferdienste) zu berücksichtigen. Der angekündigte Plan der
Verwaltung, insbesondere für Handwerker wenige sowie örtlich und zeitlich sehr
begrenzte Parkmöglichkeiten gesondert auszuweisen, geht an der
Lebenswirklichkeit vorbei.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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