Die
Gemeindevertretung ersucht den Bürgermeister, bei der Unteren Verkehrsbehörde
Kleinmachnow, für Straßen in Kleinmachnow, wie folgt, verkehrsrechtliche
Anordnungen zu beantragen:
A.) In Straßen,
die ein Fahrbahnprofil mit einer Breite zwischen 5,05 m und 4,50 m haben, auf
beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283) und für eine
Straßenseite mit den Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-56 / 315-57) „Parken mit
zwei Rädern auf dem Gehweg frei“
und
B.)
In Straßen, die ein Fahrbahnprofil mit einer
Breite unter 4,50 m haben, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot
(STVO Zeichen 283) mit den Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-66 / 315-67) „Parken
auf dem Gehweg frei“, soweit der Gehweg dies von der Breite her ermöglicht.
Eine nur einseitige Nutzung eines Gehweges wird dabei in Kauf genommen.
Die Halteverbote sollen ohne
zeitliche Beschränkung und die Zusatzzeichen durchgehend, also nicht nur
auf kurzen Streckenabschnitten der Straßen gelten.
Für die geplanten neu zu errichtenden
Straßen in der Sommerfeldsiedlung An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten,
Franzosenfichten, lm Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch,
Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken werden keine
Halteverbotsanordnungen beantragt.
Anlage
Parken Straßenbreite 4,60m
Kleinmachnow
ist und bleibt eine Pendlergemeinde, daher ist die Bürgerschaft - auch wenn es
einen besseren ÖVNP geben würde - auch auf ihre Autos angewiesen. Nicht immer
sind auf den Grundstücken genügend Stellplätze vorhanden. Es wurden viele
Häuser zu einem Zeitpunkt errichtet, zu dem es noch keine Stellplatzsatzung
oder Bebauungspläne mit entsprechenden Anforderungen gab. Hier ein quasi
flächendeckendes Halte- bzw. Parkverbot auszusprechen, wäre unverhältnismäßig.
Im Übrigen
würde ein Verdrängungswettbewerb in Gang gesetzt werden, da ca. 70 % der
Straßen Kleinmachnows betroffen sind, deren Autos dann in den verbleibenden 30
% der Straßen parken würden. Im Ergebnis wären alle Kleinmachnowerinnen und
Kleinmachnower direkt betroffen.
Dabei ist
auch zu berücksichtigen, dass seit dem 3. Oktober 1990, das heißt über
Jahrzehnte hinweg, die Situation in den Straßen Kleinmachnows geduldet worden
ist.
Überdies
können für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nur Gründe der Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs angeführt werden, hingegen nicht eine pauschal
angeführte „Verkehrswende“.
Schließlich
sind soziale Kontakte (Besucher) und Belange der Versorgung der Bürgerschaft
mit Waren und Dienstleistungen (Handwerker, Lieferdienste) zu berücksichtigen.
Der angekündigte Plan der Verwaltung, insbesondere für Handwerker wenige sowie
örtlich und zeitlich sehr begrenzte Parkmöglichkeiten gesondert auszuweisen,
geht an der Lebenswirklichkeit vorbei.
Es braucht
daher eine Kompromisslösung, die sowohl die Fahrbahnbreiten und damit die
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sicherstellt, als auch die
berechtigten Interessen der Bürgerschaft Kleinmachnows und der hier arbeitenden
Menschen sicherstellt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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