Die Gemeindevertretung
ersucht den Bürgermeister, das von der Verwaltung im sogenannten Testgebiet
Märkische Heide/Heidefeld umgesetzte Konzept der Parkplatzeinschränkungen nicht
umzusetzen, sondern stattdessen bei der Unteren Verkehrsbehörde Kleinmachnow
für Straßen in Kleinmachnow folgende verkehrsrechtliche Anordnungen zu
beantragen:
A.) In Straßen, die ein
Fahrbahnprofil mit einer Breite zwischen 5,05 m und 4,50 m haben, auf beiden
Straßenseiten ein absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283) und für eine
Straßenseite mit den Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-56 / 315-57) „Parken mit
zwei Rädern auf dem Gehweg frei“
und
B.) In Straßen, die ein Fahrbahnprofil mit einer
Breite unter 4,50 m haben, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot
(STVO Zeichen 283) mit den Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-66/315-67) „Parken
auf dem Gehweg frei“, soweit der Gehweg dies von der Breite her ermöglicht.
Eine nur einseitige Nutzung eines Gehweges wird dabei in Kauf genommen.
Die Halteverbote sollen
ohne zeitliche Beschränkung und die Zusatzzeichen durchgehend, also nicht nur
auf kurzen Streckenabschnitten der Straßen gelten.
Die
Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, nach Umsetzung dieser Parkregelung
Auswirkungen auf das Fahrverhalten, v. a. der Geschwindigkeit auszuwerten und
ggf. Maßnahmen gegen Raser einzuleiten (z. B. Schweller auf der Fahrbahn).
Für
die geplanten neu zu errichtenden Straßen in der Sommerfeldsiedlung An der
Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, lm Dickicht, Johannistisch,
Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und
Wendemarken werden keine Halteverbotsanordnungen beantragt.
Anlage
Die von der Verwaltung
vorgesehenen Regelungen zum Parken im sogenannten Testgebiet Märkische
Heide/Heidefeld sind nicht geeignet, eine befriedigende Lösung für die Menschen
in Kleinmachnow herzustellen. Kleinmachnow ist und bleibt eine Pendlergemeinde,
die auf gute Mobilität angewiesen ist. Viele Menschen sind (selbst bei einer
Verbesserung des ÖPNV) auf ihre Autos angewiesen. Hinzu kommt, dass Handwerker,
Pflegedienste, mobile Mittagstische etc. die Haushalte nur mit entsprechenden
KFZ erreichen können. Auch Besucherinnen und Besucher benötigen Parkflächen
über drei Stunden hinaus (und länger als bis 7:00 Uhr morgens).
Die vorgeschlagene Regelung
hat im Gegensatz zur aktuell umgesetzten Vorgabe den Vorteil, dass Einfahrten
und Zuwege zu Grundstücken freigehalten werden können. Sollte dies nicht in
hinreichendem Maße der Fall sein, sollten Zusatzschilder „Einfahrten und Zuwege
freihalten“ angebracht werden.
In der ausführlichen
Diskussion im UVO am 19. April 2023, bei der auch eine Anwohnerin für die
anwesende Anwohnerschaft sprechen konnte, wurde deutlich, dass das vorgesehene
Konzept der Verwaltung nicht ausreichend für die Bedürfnisse ist und keine
Akzeptanz findet. Die vorgesehene Parkzeit von 3 Stunden zwischen 7:00 und 19:00
ist deutlich zu kurz, z. B. für Handwerker, die Einrichtung von Parkflächen
gegenüber von Grundstücksausfahrten wird zu Problemen führen, wenn die
Fahrzeuge auf die eigenen Grundstücke gefahren werden. Das einseitige Parken
mit zwei Rädern auf dem Gehweg ohne Parkzeitbeschränkung wird positiver
bewertet.
Nicht zuletzt sind nur
solche Einschränkungen der Anwohnerschaft zuzumuten, die notwendig sind, um den
rechtmäßigen Zustand herzustellen. Darüberhinausgehende Einschränkungen werden
als Schikane wahrgenommen.
Die ursprünglich von der
Verwaltung gewählte Bezeichnung als „Testgebiet“ ist eigentlich eine gute Idee.
Völlig unklar war aber von Anfang an, wann und nach welchen Bewertungsmaßstäben
der „Test“ ausgewertet werden sollte. Auch die Beteiligung der Betroffenen in
der Nachbereitung war nie ein Thema. Es wäre sinnvoll, das weitere Ausrollen
von Halteverboten im Sinne einer Erfahrungsauswertung gemeinsam mit der
Bürgerschaft auszugestalten.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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