Nach der Durchführung
einer beschränkten Ausschreibung gemäß § 3 Nr. 2 VOB/A in Verbindung
mit § 30 Abs. 2 KomHKV wird für das Bauvorhaben
„Umbau
und Nutzungsänderung der Remise des Landarbeiterhauses Zehlendorfer Damm 200 zu
einem Atelier“ (Anträge DS-Nr. 150/18/1 vom 13.12.2018 und
DS-Nr. 163/20 vom 12.11.2020, Beschluss DS-Nr. 066/22
vom 30.06.2022)“ – Maßnahme M-000673 –
die Vergabe folgender Bauleistung beschlossen:
Los |
Gewerk |
Auftragnehmer |
Angebotssumme |
1 |
Erweiterter
Rohbau |
Friedrich
& Parthier Baugesellschaft mbH |
177.467 € |
Auf
die zum Bauvorhaben „Umbau und
Nutzungsänderung der Remise des Landarbeiterhauses Zehlendorfer Damm 200 zu
einem Atelier“ in Sitzungen der Gemeindevertretung und ihren
Fachausschüssen bereits gegebenen Informationen wird insoweit verwiesen (siehe
u.a.: Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung v. 20.05.2021 und
Vergabe-Drucksache DS-Nr. 084/21 v. 09.09.2021 über die Vergabe von
Planungsleistungen).
Zur
Realisierung des Vorhabens wurden inzwischen Vergabeverfahren für die Gewerke
1) Los
1 – Erweiterter Rohbau mit Stahlbauarbeiten
2) Los
2 – Zimmerei- und Holzbauarbeiten
3) Los
3 – Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
4) Los
4 – Tischlerarbeiten, Fenster u. –läden
durchgeführt.
Für
das Los 1) übersteigt die Vergabesumme die Wertgrenze des § 7 Nr. 7
der Hauptsatzung, so dass hierfür ein Vergabebeschluss herbeigeführt werden
muss.
Zum
Los 1 erfolgte eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
nach § 3 Nr. 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Teil A (VOB/A) i. V. m. § 30 Abs. 2 der Kommunalen
Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV). Für die Firmenliste wurden Unternehmen
ausgewählt, deren Eignung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde
und auch dem beauftragten Planungsbüro aus Vorprojekten bereits bekannt waren.
Die
Informationspflicht nach § 20 (4) VOB/A erfolgte über die Internetseite
der Gemeinde Kleinmachnow.
Ergebnis
des Vergabeverfahrens:
·
Zur Angebotsabgabe aufgeforderte
Firmen: |
7 |
·
Eröffnungstermin: |
08.02.2023;
10:00 Uhr |
·
Vorliegende + gewertete Angebote: |
3 |
Die
erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt, es liegen keine Gründe
für die Aufhebung der Vergabe nach § 17 VOB/A vor, so dass der Zuschlag zu
erteilen ist.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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