Die
Gemeinde Kleinmachnow stellt, unter Berücksichtigung der in der
Problembeschreibung genannten Hinweise, das Benehmen zum Entwurf des
Schulentwicklungsplanes des Landkreises Potsdam-Mittelmark 2023/2024 bis 2027/2028
her.
Im
Land Brandenburg wurde die Schulentwicklungsplanung den Landkreisen und
kreisfreien Städten übertragen. Daher hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark die
Aufgabe der Schulentwicklungsplanung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe in
seinem Gebiet wahrgenommen und den Schulentwicklungsplan für die Schuljahre
2023/2024 bis 2027/2028 erarbeitet.
Gemäß
§ 102 Abs. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes ist mit den kreisangehörigen
Schulträgern das Benehmen herzustellen.
Zudem
bedürfen Schulentwicklungspläne und ihre Fortschreibungen für ihre Wirksamkeit
der Genehmigung durch das für Schule zuständige Ministerium für Bildung, Jugend
und Sport (§ 102 Abs. 5 Bbg SchulG).
Als
grundlegende Arbeitsstruktur für Planungen und zur Absicherung bedarfsgerechter
und bürgernaher Versorgungsstrukturen wurden durch den Landkreis
Potsdam-Mittelmark Planregionen gebildet. Die Zuordnung der Gemeinde
Kleinmachnow gemeinsam mit der Stadt Teltow und den Gemeinden Stahnsdorf und
Nuthetal erfolgte zur Planregion 1.
Mit
Schreiben vom 07. März 2023 (Anlage 1) hat
der Landkreis den Schulentwicklungsplan des Landkreises Potsdam-Mittelmark
2023/2024 bis 2027/2028 (Anlage 2 - als
Auszug die Planregion 1 betreffend)
einschließlich der Anlage „Merkmale, Daten und Fakten“ Schuljahr 2021/2022 (Anlage 3 - als Auszug die Gemeinde
Kleinmachnow betreffend) an die
Gemeinde Kleinmachnow übersandt mit der Bitte, das Ergebnis der
Benehmensherstellung dem Landkreis bis zum 11. April 2023 zu übermitteln. Mit
Nachricht vom 14. März 2023 wurde dem Landkreis mitgeteilt, dass eine
Stellungnahme der Gemeinde frühestens mit dem 19. April 2023 erfolgen könne (Anlage 4 – Mailverkehr).
Im
Zuge der Erarbeitung der Schulentwicklungsplanung erfolgte durch den Landkreis
eine Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung. Anregungen der Gemeindeverwaltung
fanden in der nun vorliegenden vollständigen Fassung des
Schulentwicklungsplanes zum Teil Berücksichtigung.
Nach
Ansicht der Verwaltung bestehen Ungenauigkeiten bezüglich der prognostizierten
Zügigkeiten der kommunalen Grundschulen. Hier werden in der Gesamtübersicht
zunächst 4 Züge für alle Grundschulen gesamt ausgewiesen. In der Betrachtung
der einzelnen Grundschulstandorte wird im Planungszeitraum von 2 Zügen je
Schule ausgegangen.
Im
Ergebnis wird angeregt innerhalb des Planungszeitraumes (Schuljahre 2023/2024
bis 2027/2028) zu prüfen, ob für die Gemeinde Kleinmachnow künftig 2 kommunale
Grundschulstandorte mit einer dann stabilen 2- bis 3-Zügigkeit ausreichend
seien.
Die
Schulentwicklungsplanung des Landkreises weist die Maxim-Gorki-Gesamtschule für
die Dauer der Gültigkeit dieser Planung in der Sekundarstufe I (Klassenstufe 7
bis 10) als zum Teil 4- bis 5-zügig aus. Die Verwaltung weist darauf hin, dass
aufgrund der jetzt schon knappen Platzkapazitäten im weiteren Planungszeitraum nur
von einer 4-Zügigkeit auszugehen ist. Eine 5-Zügigkeit ist am Standort der
Maxim-Gorki-Gesamtschule auch nach Sanierung und Modernisierung nicht geplant.
Unter
Berücksichtigung der vorgenannten Anmerkungen soll durch die Gemeinde
Kleinmachnow das Benehmen mit dem vorliegenden Schulentwicklungsplan des
Landkreises Potsdam-Mittelmark 2023/2024 – 2027/2028 hergestellt werden.
Anlagen:
1. Anschreiben
des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 07. März 2023
2. Schulentwicklungsplan
des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Schuljahre 2023/2024 – 2027/2028
(Stand: 07.03.2023) -AUSZUG-
3. Schulentwicklungsplan
des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Schuljahre 2023/2024 – 2027/2028
(Stand: 07.03.2023) -Maßnahmenübersicht-
4. Schulentwicklungsplan
des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Schuljahre 2023/2024 – 2027/2028,
Anlage „Merkmale, Daten, Fakten“ Schuljahr 2021/2022 -AUSZUG-
5. Nachricht
der Gemeinde Kleinmachnow an den Landkreis Potsdam-Mittelmark – Widerspruch zur
Fristsetzung