1.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Wildtierbeauftragten für Kleinmachnow
einzustellen, der auch mit der Bejagung des Schwarzwildes beauftragt werden
soll.
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, erneut eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss
von Schwarzwild innerhalb des befriedeten (urbanen) Teil Kleinmachnows bei der
zuständigen Unteren Jagdbehörde (UJB) des Kreises Potsdam-Mittelmark zu
beantragen.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Landtag Brandenburg um rechtliche Änderungen
zur effektiveren Reduzierung von Schwarzwild innerhalb von Ortschaften zu
bitten.
Der Gemeinde Kleinmachnow liegt gemäß § 14
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ein zulässiger Einwohnerantrag vor. In
der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 16.11.2023 wurde dieser (DS-Nr.
113/23) als zulässig beschlossen. Über diesen zulässigen Einwohnerantrag ist
nunmehr von den Gemeindevertretern inhaltlich zu beraten und zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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