Betreff
Stellungnahme des Bürgermeisters zum Einwohnerantrag nach § 14 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) - Weniger Wildschweine in Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 125/23/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)
  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Wildtierbeauftragten für Kleinmachnow einzustellen, der auch mit der Bejagung des Schwarzwildes beauftragt werden soll.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, erneut eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Schwarzwild innerhalb des befriedeten (urbanen) Teil Kleinmachnows bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (UJB) des Kreises Potsdam-Mittelmark zu beantragen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Landtag Brandenburg um rechtliche Änderungen zur effektiveren Reduzierung von Schwarzwild innerhalb von Ortschaften zu bitten.

 


Der Gemeinde Kleinmachnow liegt gemäß § 14 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ein zulässiger Einwohnerantrag vor. In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 16.11.2023 wurde dieser (DS-Nr. 113/23) als zulässig beschlossen. Über diesen zulässigen Einwohnerantrag ist nunmehr von den Gemeindevertretern inhaltlich zu beraten und zu entscheiden.

 

Gemäß § 14 Abs. 7 BbgKVerf soll der Vertrauensperson des Einwohnerantrages (Frau Regine Kahl) Gelegenheit gegeben werden, den Einwohnerantrag in der Sitzung der Gemeindevertretung zu erläutern.

 

Es wird von Seiten der Verwaltung empfohlen die Punkte einzeln zu diskutieren sowie einzeln darüber abzustimmen.

 

Zu dem Antrag nimmt der Bürgermeister wie folgt Stellung:

 

Zu Punkt 1

 

Einen Wildtierbeauftragen einzustellen, der als zentrale Ansprechperson zum Thema Wildtiere fungiert, ist grundsätzlich stets förderlich für die Kommunikation zwischen den Bürgern, den Behörden und den Jägern. Gerade bei dem Konfliktpotential bei den Fragen wegen der Wildtierschäden in den Gärten oder wegen der Bejagung innerhalb von Ortschaften ist ein Wildtierbeauftragter hilfreich. Insbesondere beim Streit zwischen den Befürwortern von Jagdhandlungen und den Tierschützern ist die Erarbeitung von Konfliktlösungsstrategien dringend erforderlich.

Ein Wildtierbeauftragter ist dann aber als Person nicht geeignet zugleich Jagdhandlungen vorzunehmen.

Die klassische Aufgabe eines Wildtierbeauftragen ist die Informationsvermittlung und -weitergabe. Diese Aufgabe würde aber nicht bei der Gemeinde liegen, sondern wäre wie in anderen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg) eine Aufgabe des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Hier ist auch die Untere Jagdbehörde angesiedelt, die diese Aufgabe wahrnehmen müsste, sowie hier auch die Unterstützung des Wildtierbeauftragten einfordern müsste. In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin sind diese Aufgaben sogar auf Landesebene angesiedelt.

 

Der Einwohnerantrag zielt bei Punkt 1 vielmehr auf die Einstellung eines Stadtjägers zur Erhöhung der Abschusszahlen durch die Gemeinde Kleinmachnow ab. Dabei geben wir zu bedenken, dass die Bejagung sich innerhalb des Ortes als äußerst schwierig gestaltet.

 

Anhand der beigefügten Karte (Anlage) kann festgestellt werden, dass fast alle größeren, grünen Flächen in der Gemeinde Waldgebiete sind. Die Waldgebiete, die im Eigentum der Gemeinde stehen sowie diejenigen von dritten Eigentümern, gehören zum Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Stahnsdorf / Kleinmachnow. Hier dürfen ausschließlich die Jagdpächter einen Schuss abfeuern, Fallen aufstellen oder andere Jagdhandlungen vornehmen. Die blau gekennzeichneten Waldflächen stehen im Eigentum des Landes Berlin. Hier dürfen ausschließlich die Jäger der Berliner Forsten tätig werden. Die derzeitige Jagdpacht läuft zum 31.03.2024 aus. Die Jagdgenossenschaft Stahnsdorf/ Kleinmachnow wird diese im nächsten Jahr neu vergeben. Die Gemeinde Kleinmachnow hat auf der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung im November darauf gedrängt, neue Pachtbedingungen in den Pachtvertrag aufzunehmen, die insbesondere regelmäßige Drückjagden sowie Durchführungen von regelmäßigen Jagdhandlungen innerhalb, der in der Ortslage liegenden Waldflächen, beinhalten. Außerdem soll der Abschlussplan (eine Vorgabe, bei der in Absprache mit den Pächtern die Zahl der erlegten Wildschweine pro Jagdjahr festgelegt wird) von 75 auf 100 - 150 Stück erhöht werden. Sicherlich ist es ebenfalls sinnvoll, hier die Pächter auch für die Aufklärung und Beantwortung der Bürgerfragen zum Thema Wildtiere vertraglich einzubinden, sowie es jetzt schon von den beiden Pächtern praktiziert wird.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) ruht in den Befriedeten Bezirken die Jagd. Befriedete Bezirke sind u. a. Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen (…), Hofräume und Hausgärten (…), Friedhöfe, Wildgehege, öffentliche Grün-Sport- und Erholungsanlagen, Eisenbahnanlagen und Bundesautobahnen, Golfplätze, vollständig eingefriedete Betriebsgelände (…). Folgt man dieser Aufzählung, gehören fast alle anderen innerörtlichen Bereiche zum Befriedeten Bezirk und somit ruht auf diesen Flächen die Jagd.

 

Das bedeutet, dass ein Jäger, der nicht Jagdpächter ist, grundsätzlich keine Flächen sowohl innerhalb, aber auch außerhalb der Ortslage hätte, auf denen ihm Jagdhandlungen gestattet wären. Es dürften hier nur Jagdhandlungen mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden.

 

Daher empfiehlt die Verwaltung diesen ersten Punkt nicht positiv zu beschließen. Sollte ein Wildtierbeauftragter, der auch gleichzeitig einen Jagdschein besitzt, eingestellt werden, könnte dieser keine Jagdhandlung ohne die Genehmigung der Unteren Jagdbehörde vornehmen. Diese wurde trotz mehrfacher Antragsstellung seit 2020 nicht mehr erteilt. Außerdem ist die Verwaltung zuversichtlich, dass es mit der Neuverpachtung des Jagdbezirks mit den geänderten Bedingungen, zu einer Reduzierung der bisherigen Wildtierpopulation, insbesondere der Wildschweine im Ort kommen wird.

 

Zu Punkt 2

 

Mit E-Mail vom 05.10.2023 hat die Gemeindeverwaltung erneut einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Jagdhandlungen auf dem Befriedeten Bezirken innerhalb der Gemeinde Kleinmachnow gestellt. Dies wurde mindestens die letzten 10 Jahre bei der unteren Jagdbehörde so beantragt und jedes Mal ohne Einschränkung genehmigt. 2020 erfolgte die letzte Ausnahmegenehmigung und seitdem weigert sich die Untere Jagdbehörde diese Genehmigung zu erteilen.

 

Dieser Antrag umfasst 120 Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow wie z. B. öffentliche Grün-, Sport- und Erholungsflächen sowie weitere Flächen des Waldfriedhofs und Regenrückhaltebecken.

 

Mit dem Antrag wurden einzelne E-Mails von Bürgern, die ihre Not und die Schäden in ihren Gärten dargestellt hatten sowie Fotos von den Rotten und den Schäden beigefügt. Ferner wurde auch betont, dass eine Petition im Hause sei (damals mit einem Stand von über 250 Einreichern) und die Petition wurde ebenfalls in Kopie beigefügt. Die Untere Jagdbehörde antwortete auf unseren Antrag und verlangte folgende Unterlagen und Nachweise, um über den Antrag entscheiden zu können.

 

-       Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) zu den betreffenden Flurstücken

-       Schriftliche Bereitschaftserklärung der Jäger, dass diese die Jagd auf den

betreffenden Flächen ausüben werden

-       Erklärung je Flurstück, welche Schäden (mit Angabe der verursachenden Wildart)

dort vorliegen

-       Erklärung je Flurstück, welche Abwehrmaßnahmen bisher dort erfolglos waren

 

Sie führte ebenfalls aus, dass nur Schäden auf den beantragten Flächen eine einschlägige Begründung für die Erteilung einer Genehmigung darstellten.

 

Obwohl die Gemeindeverwaltung elektronische Auszüge von ihrem Liegenschaftsprogramm den Anträgen beigefügt hat, um das Eigentum an den Grundstücken nachzuweisen, wurde von der Unteren Jagdbehörde verlangt, dass lediglich ein amtlicher Grundbuchauszug zum Nachweis geeignet sei und das für 120 Grundstücke.

 

Eine Bereitschaftserklärung der beiden Jäger wurde noch nie in Frage gestellt. Ferner ist es wenig zielführend, die Schäden, die auf den Grundstücken der Bürger erfolgten, an die Behörde weiterzuleiten, da nur der Eigentümer für sein eigenes Grundstück eine Ausnahmegenehmigung erhält. Die Behörde hat ausdrücklich erklärt, dass die Schäden an den Grundstücken, die nicht im Eigentum der Gemeinde stehen, irrelevant für den Antrag seien.

Fotos von umgegrabenen Bereichen auf den Grünflächen der Gemeinde sind ebenfalls nicht sinnvoll als Nachweis einzureichen, da die Verwaltung für diese (Parkplatz am Rathaus, Straßenbegleitgrün u. ä.) keine Ausnahmegenehmigung beantragen möchte, da hier aufgrund der nahen Bebauung und der zahlreichen Fahrzeuge schon keine Schussabgabe erfolgen kann.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Untere Jagdbehörde nicht gewillt eine Ausnahmegenehmigung in der vorherigen Art und Weise zu erteilen. Man gewinnt hier den Eindruck, dass mit Forderungen von nicht erbringbaren oder sinnlosen Nachweisen ein erneuter Antrag verhindert werden soll. Aber auch hier ist die Verwaltung zuversichtlich, dass mit der Neuverpachtung eine Reduzierung des Wildschweinbestandes erfolgen wird. Ferner hat sich die Verwaltung mit der Stadt Teltow und den dortigen Jägern zu Erfahrungen mit Vergrämungsmitteln ausgetauscht. Da die Neuverpachtung erst Anfang des nächsten Jahres erfolgen wird, soll in der Zwischenzeit versucht werden, die Wildschweine mit Vergrämungsmitteln aus den Wohngebieten zu vertreiben.  Eine deutliche Reduktion der Schwarzwildpopulation in der Nähe der Stolper Weg Siedlung, konnte mit der Drückjagd vom 14.11.2023 erreicht werden.

 

Zu Punkt 3

 

Ein Schreiben an den Landtag in Brandenburg mit der Bitte, um rechtliche Änderungen zur effektiveren Reduzierung von Schwarzwild innerhalb von Ortschaften kann sicherlich vom Bürgermeister erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

 

Karte von den Waldflächen der Gemeinde Kleinmachnow