Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-14 für Flächen im Bereich Altes Dorf
Vorlage
DS-Nr. 069/11
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.    Der Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM‑FNP‑14 für Flächen im Bereich Altes Dorf umfasst den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Der Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (vgl. Anlage 2) wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten 14. Änderung des Flächennutzungs­planes die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige Öffentlich­keitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu ge­ben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äuße­rung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.


Die Gemeindevertretung hat am 10.02.2011 mit DS-Nr. 006/11 ein Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) eingeleitet. Der FNP ist zurzeit wirksam in der Fassung der 10. Änderung KLM‑FNP‑10 für Flächen im Bereich Seeberg vom 15.10.2009. Das eingeleitete Verfahren zur 14. Änderung umfasst die Änderung von Darstellungen im Bereich Altes Dorf (Änderungsbereich vgl. Anlage 1). Es wird parallel zur Aufstellung des Bebauungs­planes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ durchgeführt.

Der Änderungsbereich umfasst die historische Keimzelle Kleinmachnows mit u. a. der alten Dorfkirche, der Bäkemühle, dem ehem. Forsthaus sowie den Flächen von Alter Hakeburg (Altes Schloss) und ehemaligem Gutshof. Einbezogen sind weitere Grundstücke entlang Zehlendorfer Damm und Allee am Forsthaus.

Da Teile des Bebauungsplan-Geltungsbereiches bereits Bestandteil der 13. FNP-Änderung (Ände­rungsverfahren für Waldflächen) sind, weichen „Geltungsbereich B-Plan 007“ und „Änderungs­bereich 14. FNP-Änderung“ im Bereich Zehlendorfer Damm / Machnower See und Am Weinberg voneinander ab.

Die 14. FNP-Änderung ist erforderlich, um dauerhaft Planungsrecht schaffen zu können für u. a.

­          den von der Ev. Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow beabsichtigten Bau einer neuen Gemeindekirche westlich der bestehenden Dorfkirche einschließlich zugehöriger Stell­platzflächen,

­          den (späteren) Wiederaufbau von in Krieg und Nachkriegszeit zerstörten Gebäuden im Bereich des ehemaligen Gutshofes,

­          die dauerhafte Sicherung von Grünflächen und von Wald.

Die Darstellungen des FNP-Vorentwurfes (vgl. Anl. 2) geben in groben Zügen die Nutzungs­absichten wieder, die auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, dem Vorentwurf zum Bebauungsplan KLM-BP-007, konkretisiert sind. Letzterer wurde von der Gemeindevertretung am 10.02.2011 mit DS-Nr. 005/11 gebilligt (vgl. Anl. 4, B-Plan-Vorentwurf in zwei Varianten).

Nach Billigung durch die Gemeindevertretung wird eine frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum FNP-Vorentwurf erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 7.696,92

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2011

EURO: 7.696,92

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1.       Abgrenzung des Änderungsbereiches KLM-FNP-14

2.       FNP-Vorentwurf, Stand 04.04.2011

3.       Erläuterungen

4.       nur zur Information: B-Plan KLM-BP-007 „Altes Dorf“, Vorentwurf (in zwei Varianten)