1. Der
Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow
KLM‑FNP‑14 für Flächen im Bereich Altes Dorf umfasst den in Anlage 1
gekennzeichneten Bereich. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist ortsüblich
bekannt zu machen.
2. Der
Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (vgl. Anlage 2)
wird gebilligt.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten 14. Änderung des
Flächennutzungsplanes die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen
und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine
Ziele und Zwecke der Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre
voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Die
Gemeindevertretung hat am 10.02.2011 mit DS-Nr. 006/11 ein Verfahren zur 14.
Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) eingeleitet. Der FNP ist
zurzeit wirksam in der Fassung der 10. Änderung KLM‑FNP‑10 für
Flächen im Bereich Seeberg vom 15.10.2009. Das eingeleitete Verfahren zur 14. Änderung
umfasst die Änderung von Darstellungen im Bereich Altes Dorf (Änderungsbereich
vgl. Anlage 1). Es wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes
KLM-BP-007 „Altes Dorf“ durchgeführt.
Der Änderungsbereich umfasst die
historische Keimzelle Kleinmachnows mit u. a. der alten Dorfkirche, der
Bäkemühle, dem ehem. Forsthaus sowie den Flächen von Alter Hakeburg (Altes
Schloss) und ehemaligem Gutshof. Einbezogen sind weitere Grundstücke entlang
Zehlendorfer Damm und Allee am Forsthaus.
Da
Teile des Bebauungsplan-Geltungsbereiches bereits Bestandteil der 13.
FNP-Änderung (Änderungsverfahren für Waldflächen) sind, weichen
„Geltungsbereich B-Plan 007“ und „Änderungsbereich 14. FNP-Änderung“ im
Bereich Zehlendorfer Damm / Machnower See und Am Weinberg voneinander ab.
Die
14. FNP-Änderung ist erforderlich, um dauerhaft Planungsrecht schaffen zu
können für u. a.
den von der Ev.
Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow beabsichtigten Bau einer neuen
Gemeindekirche westlich der bestehenden Dorfkirche einschließlich zugehöriger
Stellplatzflächen,
den (späteren) Wiederaufbau von in Krieg
und Nachkriegszeit zerstörten Gebäuden im Bereich des ehemaligen Gutshofes,
die dauerhafte Sicherung von Grünflächen
und von Wald.
Die
Darstellungen des FNP-Vorentwurfes (vgl. Anl. 2) geben in groben
Zügen die Nutzungsabsichten wieder, die auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung, dem Vorentwurf zum Bebauungsplan KLM-BP-007, konkretisiert sind.
Letzterer wurde von der Gemeindevertretung am 10.02.2011 mit DS-Nr. 005/11
gebilligt (vgl. Anl. 4, B-Plan-Vorentwurf in zwei Varianten) und
daraus inzwischen ein Bebauungsplan-Entwurf
entwickelt, der parallel zu Beratung vorliegt.
Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung wird eine frühzeitige Beteiligung von
Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
FNP-Vorentwurf erfolgen.
Hinweis:
Diese Beschlussvorlage lag Gemeindevertretung und Fachausschüssen als DS‑Nr.
069/11 erstmals zum Sitzungsdurchlauf April/Mai 2011 zur Beratung vor, wurde
von der Verwaltung aber zunächst zurückgezogen. Sie wird nun nach Überarbeitung
als DS-Nr. 069/11/1 erneut zur Beratung vorgelegt.
1.
Abgrenzung des Änderungsbereiches
KLM-FNP-14
2.
FNP-Vorentwurf, Stand 16.05.2011
3.
Erläuterungen
4. nur
zur Information: B-Plan KLM-BP-007 „Altes Dorf“,
Vorentwurf (in zwei Varianten)