Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes KLM-BP-007 "Altes Dorf" (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 080/11
Art
Beschlussvorlage

1)         Der in Weiterentwicklung des Vorentwurfes (in zwei Varianten, Stand 10.02.2011) erarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 16.05.2011 gebilligt.

2)         Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Bau­gesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3)         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Das Bebauungsplan-Verfahren für den historischen Dorfkern Kleinmachnows wurde mit Auf­stellungsbeschluss vom 05.09.1991 eingeleitet. Das Plangebiet umfasst u. a. Dorfkirche, Krieger­denkmal, Bakemühle, Forsthaus, die Flächen von Alter Hakeburg und Gutshof sowie weitere Grundstücke entlang Zehlendorfer Damm und Allee am Forsthaus.

Mit DS-Nr. 026/04 vom 29.04.2004 präzisierte die Gemeindevertretung den ursprünglichen Auf­stellungsbeschluss. Mit DS-Nr. 248/09 vom 10.12.2009 legte sie sodann u. a. fest, dass mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines ev. „kirchlichen Zentrums Kleinmachnow“ auf dem Gelände des alten Gutshofes geschaffen werden sollen.

Am 10.02.2011 (DS-Nr. 005/11) wurde der Geltungsbereich in Randbereichen nochmals neu ab­gegrenzt (vgl. Anl. 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches). Zugleich empfahl die Gemeinde­vertretung, wie die Stellplätze für die künftige neue Ev. Gemeindekirche angeordnet werden sollen und billigte den vorgelegten Bebauungsplan-Vorentwurf (in zwei Varianten).

Zu den Varianten des Vorentwurfes erfolgte am 01. März 2011 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Protokoll der Erörterungsveranstaltung ist diesem Beschluss als Anl. 4 beigefügt. In Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der nun vorliegende Entwurf erarbeitet. Dabei erfolgte u. a. auch eine Abstimmung mit div. Fachbehörden zu den im Vorentwurf noch dargestellten fünf „Modulen“. Die Abwägung, die zur Auswahl bestimmter Module für den B-Plan-Entwurf führte, ist in Anl. 5 erläutert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ (vgl. Anl. 2, Teil A – Planzeichnung, Legende u. Beiplan Bodendenkmale sowie Anl. 3, Teil B – Text) ist öffentlich auszulegen, parallel sind die Behörden / Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 19.612,79

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2011

EURO: 19.612,79

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)         Abgrenzung des Geltungsbereiches

Bebauungsplan-Entwurf KLM-BP-007 „Altes Dorf“, Stand 16.05.2011:

2)         Teil A – Planzeichnung, Legende, Beiplan Bodendenkmale

3)         Teil B – Text

Ergänzende Informationen:

4)         Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit v. 01.03.2011, Aktennotiz (Diskussionsprotokoll)

5)         Erläuterungen zur Entwicklung B-Plan-Entwurf aus dem Vorentwurf, Var. 1 und 2

 

Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten (hier: Namen und Anschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die sich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan-Vorentwurf äußerten) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert über­geben und ist vertraulich zu behandeln.