1)
Der in Weiterentwicklung des
Vorentwurfes (in zwei Varianten, Stand 10.02.2011) erarbeitete Entwurf des
Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ sowie die Begründung werden in der
vorliegenden Fassung vom 16.05.2011 gebilligt.
2)
Der
Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a
Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3)
Den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von
der Auslegung benachrichtigt werden.
Das
Bebauungsplan-Verfahren für den historischen Dorfkern Kleinmachnows wurde mit
Aufstellungsbeschluss vom 05.09.1991 eingeleitet. Das Plangebiet umfasst u. a.
Dorfkirche, Kriegerdenkmal, Bakemühle, Forsthaus, die Flächen von Alter
Hakeburg und Gutshof sowie weitere Grundstücke entlang Zehlendorfer Damm und
Allee am Forsthaus.
Mit
DS-Nr. 026/04 vom 29.04.2004 präzisierte die Gemeindevertretung den
ursprünglichen Aufstellungsbeschluss. Mit DS-Nr. 248/09 vom 10.12.2009
legte sie sodann u. a. fest, dass mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Neubau eines ev. „kirchlichen Zentrums Kleinmachnow“
auf dem Gelände des alten Gutshofes geschaffen werden sollen.
Am
10.02.2011 (DS-Nr. 005/11) wurde der Geltungsbereich in Randbereichen
nochmals neu abgegrenzt (vgl. Anl. 1,
Abgrenzung des Geltungsbereiches). Zugleich empfahl die Gemeindevertretung,
wie die Stellplätze für die künftige neue Ev. Gemeindekirche angeordnet werden
sollen und billigte den vorgelegten Bebauungsplan-Vorentwurf (in zwei Varianten).
Zu
den Varianten des Vorentwurfes erfolgte am 01. März 2011 die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Protokoll der Erörterungsveranstaltung ist
diesem Beschluss als Anl. 4
beigefügt. In Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der nun
vorliegende Entwurf erarbeitet. Dabei
erfolgte u. a. auch eine Abstimmung mit div. Fachbehörden zu den im Vorentwurf
noch dargestellten fünf „Modulen“. Die Abwägung, die zur Auswahl bestimmter
Module für den B-Plan-Entwurf führte, ist in Anl. 5 erläutert.
Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes
Dorf“ (vgl. Anl. 2, Teil A
– Planzeichnung, Legende u. Beiplan Bodendenkmale sowie Anl. 3, Teil B – Text) ist öffentlich auszulegen,
parallel sind die Behörden / Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Anlagen:
1)
Abgrenzung des Geltungsbereiches
Bebauungsplan-Entwurf
KLM-BP-007 „Altes Dorf“, Stand 16.05.2011:
2)
Teil A – Planzeichnung, Legende,
Beiplan Bodendenkmale
3)
Teil B – Text
Ergänzende
Informationen:
4)
Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit v. 01.03.2011, Aktennotiz (Diskussionsprotokoll)
5)
Erläuterungen zur Entwicklung
B-Plan-Entwurf aus dem Vorentwurf, Var. 1 und 2
Hinweis zum
Datenschutz:
Bei der Weitergabe
personenbezogener Daten (hier: Namen und Anschriften von Bürgerinnen und
Bürgern, die sich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum
Bebauungsplan-Vorentwurf äußerten) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz
(BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden
Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung
und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu
behandeln.