Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c "Eigenherd-Süd" für die Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g
Vorlage
DS-Nr. 083/11
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ für die Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an Hand des Vorentwurfes über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird als Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

 


Die Gemeindevertretung hatte am 23.09.2010 beschlossen, für das in Anl. 1 gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 2. Änderung des Bebauungsplanes

KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ für die Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g aufzu­stellen.

 

Die Eigentümer der Grundstücke Im Hagen 13 und 15a- g haben einen Antrag auf Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ in der Fassung der 1. Änderung gestellt.

Aufgrund unrechtmäßiger Grundstücksteilungen im Bereich der Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g sind Zustände geschaffen worden, die planungsrechtlich nicht zulässig sind.

Mit dem Bebauungsplan- Änderungsverfahren sollen die festgelegten Mindestgrundstücksgrößen für die betreffenden Grundstücke geändert werden (vgl. Anl. 3, Vorentwurf - textliche Festsetzungen).

Die realisierten Überschreitungen der zulässigen Grundfläche für Nebenanlagen (max. bis zu 27 m2) sollen mittels Änderung der entsprechenden Festsetzung planungsrechtlich zulässig werden. Von der Überschreitung sind insbesondere die an der privaten Erschließungsstraße gelegenen Grund­stücke betroffen, welche zusätzlich die Stellplatzanlagen für beide Grundstücke angerechnet bekommen (vgl. Anl. 3, Vorentwurf - textliche Festsetzungen).

In den Bebauungsplan neu aufgenommen wird eine Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, welche die Erschließung der rückwärtig liegenden Grundstücke sichern soll (vgl. Anl. 2, Vor­entwurf - Planzeichnung und Anl. 3, Vorentwurf - textliche Festsetzungen).

 

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c i. d. F. der 1. Änderung sollen von der Änderung unberührt bleiben.

 

Nach Billigung durch die Gemeindevertretung soll der Vorentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Als darauf folgender Verfahrensschritt wird ein B-Plan-Entwurf zu erarbeiten sein, der voraussichtlich im Herbst 2011 der Gemeindevertretung vorgestellt und danach auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden soll.

 

Die Kosten für das Bauleitplan-Verfahren werden gemäß Städtebaulichem Vertrag zur Übernahme von Planungskosten vom 22.11./08.12.2010 zu 100% von den Grundstückseigentümern bzw. Antragstellern getragen. Der auf die Grundstückseigentümer entfallende Betrag für dieses Verfahren 5.622,75 € (brutto/inkl. Nebenkosten), ist auf das Konto der Gemeinde Kleinmachnow bereits eingezahlt worden.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 5.622,75

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2011

EURO: 5.622,75

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1.         Geltungsbereich 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“

2.         Bebauungsplan-Vorentwurf - Planzeichnung (Stand: 16.05.2011)

3.         Bebauungsplan-Vorentwurf - Textliche Festsetzungen – Gegenüberstellung KLM-003-c „Eigenherd Süd“ i.d.F. der 1. Änderung und Vorentwurf (Stand: 16.05.2011)