1.
Der Vorentwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ für die Grundstücke Im Hagen 13
und 15 a-g wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an Hand des Vorentwurfes über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung zu unterrichten (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird als Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Die
Gemeindevertretung hatte am 23.09.2010 beschlossen, für das in Anl. 1
gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 2. Änderung des
Bebauungsplanes
KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ für die
Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g aufzustellen.
Die Eigentümer der Grundstücke Im Hagen
13 und 15a- g haben einen Antrag auf Änderung des rechtswirksamen
Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ in der Fassung der 1. Änderung
gestellt.
Aufgrund unrechtmäßiger
Grundstücksteilungen im Bereich der Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g sind
Zustände geschaffen worden, die planungsrechtlich nicht zulässig sind.
Mit dem
Bebauungsplan- Änderungsverfahren sollen die festgelegten
Mindestgrundstücksgrößen für die betreffenden Grundstücke geändert werden (vgl.
Anl. 3, Vorentwurf - textliche Festsetzungen).
Die realisierten
Überschreitungen der zulässigen Grundfläche für Nebenanlagen (max. bis zu
27 m2) sollen mittels Änderung der entsprechenden Festsetzung
planungsrechtlich zulässig werden. Von der Überschreitung sind insbesondere die
an der privaten Erschließungsstraße gelegenen Grundstücke betroffen, welche
zusätzlich die Stellplatzanlagen für beide Grundstücke angerechnet bekommen (vgl.
Anl. 3, Vorentwurf - textliche Festsetzungen).
In den Bebauungsplan neu aufgenommen wird
eine Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, welche die Erschließung der
rückwärtig liegenden Grundstücke sichern soll (vgl. Anl. 2,
Vorentwurf - Planzeichnung und Anl. 3, Vorentwurf -
textliche Festsetzungen).
Die übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes KLM-BP-003-c i. d. F. der 1. Änderung sollen von der Änderung
unberührt bleiben.
Nach Billigung durch die
Gemeindevertretung soll der Vorentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt und den
Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Als darauf folgender
Verfahrensschritt wird ein B-Plan-Entwurf zu erarbeiten sein, der
voraussichtlich im Herbst 2011 der Gemeindevertretung vorgestellt und danach
auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden soll.
Die Kosten für das Bauleitplan-Verfahren
werden gemäß Städtebaulichem Vertrag zur Übernahme von Planungskosten vom
22.11./08.12.2010 zu 100% von den Grundstückseigentümern bzw. Antragstellern getragen.
Der auf die Grundstückseigentümer entfallende Betrag für dieses Verfahren 5.622,75
€ (brutto/inkl. Nebenkosten), ist auf das Konto der Gemeinde Kleinmachnow
bereits eingezahlt worden.
Anlagen:
1.
Geltungsbereich 2. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“
2.
Bebauungsplan-Vorentwurf - Planzeichnung
(Stand: 16.05.2011)
3.
Bebauungsplan-Vorentwurf - Textliche
Festsetzungen – Gegenüberstellung KLM-003-c „Eigenherd Süd“ i.d.F. der 1.
Änderung und Vorentwurf (Stand: 16.05.2011)