Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 "Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße" (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 095/11
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ wird um die in Anl. 2 durch Schraffur hervorgehobenen Flächen erweitert. Er soll damit den in Anl. 1 gekennzeichneten Bereich umfassen. Der Neuzuschnitt des Geltungs­bereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.       Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

3.       Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen H.-Heine-Straße“ so­wie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 16.05.2011 gebilligt.

4.       Der Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Die Gemeindevertretung hat am 23.09.2010 mit DS-Nr. 121/10 beschlossen den Bebauungsplan KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ aufzustellen und damit einzelne Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“, zuletzt geändert durch den Bebauungsplan KLM-BP-019-5, so zu ändern, dass das Vorhaben „Barrierefreies Wohnen“ planungsrechtlich zulässig wird. Aufgrund von Änderungen des Geltungsbereiches und einer Überarbeitung des vorgenannten Vorhabens wurde der Aufstellungsbeschluss am 16.12.2010 mit DS-Nr. 179/10 geändert.

Zum nun vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf wird der Geltungsbereich nochmals und nun um das bisher als „Fläche für Sport- und Spielanlage, Zweckbestimmung Kletterfelsen“ vorgesehene Grundstück erweitert. Diese Fläche soll als „Grünfläche“ festgesetzt werden, um den durchlau­fenden baumgeprägten Grünzug von der Förster-Funke-Allee bis zu den Waldflächen auf dem Seeberg sichern zu können. Eine weitere Veränderung des Geltungsbereiches erfolgt im Zusam­menhang mit der vorgesehenen Einkürzung der [künftigen] Heinrich-Heine-Straße (vgl. Anl. 2, Geltungsbereich mit Kennzeichnung seiner Veränderungen gegenüber dem Stand 12/2010).

Die Realisierung des Vorhabens „Barrierefreies Wohnen“ an der Heinrich-Heine-Straße der gewog (vgl. Anl. 5, Entwurf mit Darstellung der Baukörper des Vorhabens) macht u. a. Änderungen in der Planzeichnung (hier: Allgemeine Wohngebiete WA 29 und WA 30) und bei den Textlichen Fest­setzungen erforderlich.

Der anfangs im nördlichen Abschnitt Heinrich-Heine-Straße auf einem Teil des Baugebietes WA 29 vorgesehene Baukörper ist südlich der Verlängerung Schillerstraße im WA 30 vorgesehen und das am bisherigen Standort im WA 29 bestehende Baurecht ersatzlos aufgegeben. Diese Fläche soll stattdessen als „Grünfläche, Zweckbestimmung Private Parkanlage und Mietergärten“ festge­setzt werden. Die Dimensionierung der Verkehrsfläche besonderer Zweck­bestimmung (künftig: Heinrich-Heine-Straße) wird dem verkleinerten Baufenster entsprechend verkürzt (vgl. Anl. 3 u. 4, B-Plan-Entwurf, Planzeichnung und textliche Festsetzungen).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, ohne Durchführung frühzeitiger Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Ebenfalls abgesehen werden kann von der Durchführung einer Umwelt­prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Die Kosten für das Bauleitplan-Verfahren werden gemäß Städtebaulichem Vertrag zur Über­nahme von Planungskosten vom 12.12.2010/28.01.2011 zu 100 % von der Gemeindlichen Woh­nungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) als der Grundstückseigentümerin getragen. Der Betrag ist bereits auf das Konto der Gemeinde Kleinmachnow eingezahlt worden.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 10.123,15

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2011

EURO: 10.123,15

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen H.-Heine-Straße“

2.         Geltungsbereich mit Kennzeichnung der Veränderungen des bisherigen Geltungsbereiches, Stand 16.12.2010 (Schraffur)

Entwurf (Stand: 16.05.2011):

3.         Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

4.         Textliche Festsetzungen (TF) mit Gegenüberstellung der derzeit geltenden TF

Nur zur Information:

5.         Planzeichnung mit Darstellung der beabsichtigten Baukörper für „Barrierefreies Wohnen“