Der
Beschluss zum Gehwegbau in der Straße Am Weinberg wird aus Gründen der
Rechtssicherheit wie folgt neu gefasst:
Der Gehweg in der Straße Am Weinberg soll
grundhaft erneuert und verbessert werden. Das Bauprogramm umfasst folgende
Parameter:
1.
Abschnitt
östliche Seite von Einmündung im Tal (Höhe Zehlendorfer Damm) bis Einmündung Im
Tal (vor Gemarkungsgrenze Teltow) ungerade Hausnummern:
· Neubau in
Mosaikpflasterbauweise eingefasst mit Klinkerzeilen,
· Breite 1,20 m, Lage ca.
0,50 m von der Grundstücksgrenze entfernt,
· verstärkter Unterbau,
· vorhandenes Steinmaterial
wird aufgenommen und wieder verwendet,
· Befestigung der
Gehwegüberfahrten in Granitkleinsteinpflaster, Farbe grau.
Vorhandene
Gehwegüberfahrten, die in technischer und optischer Ausführung dem Bauprogramm
entsprechen, bleiben bestehen. Eine Freigabe der Gehwege für den Fahrradverkehr
auf der östlichen Seite wird ausgeschlossen.
2.
Abschnitt
westliche Seite vor den Grundstücken Musikschule und Weinberg-Gymnasium
· Neubau in Mosaikpflasterbauweise
eingefasst mit Klinkerzeilen,
· Breite 1,50 m, Lage ca.
0,50 m von der Grundstücksgrenze entfernt,
· verstärkter Unterbau,
· die höhemäßige Lage wird
an die Straßenbäume angepasst,
· Zufahrt Musikschule im
Gehwegbereich in Granitpflaster, Farbe grau,
· Zufahrt Gymnasium bleibt
bestehen.
3.
Abschnitt
westliche Seite von Zehlendorfer Damm bis Bushaltestelle und Zufahrt
Hausmeisterwohnung Gymnasium bis Betonpflastergehweg Ende Sporthalle:
·
Verbesserung
der Gehwegoberfläche mit Natursteinsplitt Stärke 3,00 cm.
Anlagen
Anlage
1 – Lagepläne Vorplanung Blatt 7.1, 7.2, u. 7.3 vom 30.05.2011
Anlage
2 – Querschnitt Vorplanung vom 30.05.2011
Zur
Information
Anlage
3 – Bescheid Ablehnung Fördermittel (Nordseite – ungerade Hausnummern) vom
28.01.2011
Anlage
4 – bauliches Gutachten vom 25.10.2010
Anlage
5 – Rechtsgutachten vom 15.08.2011
Anlage
6 – Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde vom 06.09.2011
Anlage
7 – Bescheid der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 07.10.2011
Der
Beschluss ist inhaltlich unverändert zum
Beschluss der GV vom 03.11.2011 (DS-Nr. 139/11/1).
Die erneute
Beschlussfassung ist aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich. Hintergrund
ist, dass ein Gemeindevertreter von der Beratung und Beschlussfassung zur
DS-Nr. 139/11/1 per Beschluss der Vertretung ausgeschlossen wurde. Der
Gemeindevertreter hat gegen seinen Ausschluss
Klage beim VG Potsdam erhoben. Wann eine gerichtliche Entscheidung zu
erwarten ist, kann nicht eingeschätzt werden. Im Falle des Obsiegens des Klägers wäre der Beschluss zur
DS-Nr. 139/11/1
rechtswidrig.
Die Baumaßnahme für die grundhafte Gehwegerneuerung und Verbesserung auf der
östlichen Seite sind umlagepflichtig. Bei einer Rechtswidrigkeit des
Beschlusses ist eine Umlageerhebung nicht möglich.
Zur
inhaltlichen Begründung des Beschlusses ist Folgendes auszuführen:
Auf
Grund der unzulänglichen Verkehrssicherheit auf den Gehwegen in der Straße Am
Weinberg bemüht sich die Verwaltung seit Jahren darum, ein Bauprogramm für die
gesamte Verkehrsanlage Am Weinberg zu erhalten und damit die Verkehrssicherheit
langfristig herzustellen. Mit der DS-Nr. 351/08 hat die Gemeindevertretung ein
Konzept „Schulwegsicherheit Am Weinberg und am Schwarzen Weg“ mit 13 Maßnahmen
beschlossen:
Maßnahmen Nr. |
Bezeichnung der
Maßnahme |
Stand der Umsetzung |
Maßnahme 1 |
Anordnung
Tempo 30 auf der Friedensbrücke |
Anordnung
vom 30.08.2011 Tempo 30 von 6:00 Uhr – 19:00 Uhr; Tempo 30 bei Nässe,
Erneuerung des Fahrbahnbelages ist abgeschlossen. |
Maßnahme 2 |
Optimierung
der Fußgängerschutzanlage an der Einmündung Zehlendorfer Damm/Am Weinberg |
Neubau
einer LSA. |
Maßnahme 3 |
Herrichtung
durchgängiger Gehwege entlang der Straßen Am Weinberg und Schwarzer Weg
insbesondere für den Schülerverkehr. Verkehrs-rechtliche Freigabe der Gehwege
für den Radverkehr |
Inhalt
des Beschlusses. |
Maßnahme 4 |
Reparatur
des Pflasters in der Straße Am Weinberg und Befestigung des Schotterstreifens
vor der Musik- und Volkshochschule |
Pflasterreparatur
nicht möglich, unbefestigter Seitenstreifen wurde mit Naturschotter
befestigt. |
Maßnahme 5 |
Öffnung
der Einbahnstraße Am Weinberg für den Radverkehr in Gegenrichtung |
Wurde
beschildert. |
Maßnahme 6 |
Ausweisung
der Straßen Am Weinberg und Schwarzer Weg als „Fahrradstraße“ nach StVO |
Laut
UVB vom 20.05.2010 ist keine Anordnung möglich: Gemeinde muss Teileinziehung
durchführen/6 Busse pro Stunde. |
Maßnahme 7 |
Einrichtung
eines kleinen Kreisverkehrs im Schwarzen Weg zur Entlastung vom
Durchgangsverkehr und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Schülerverkehr |
Baulich
nicht möglich. |
Maßnahme
8 |
Bedarfsorientierte
Buserschließung für die Schulen |
Nicht
mehr beschlussrelevant Längsparkregelung eingeführt. |
Maßnahme 9 |
Einführung
einer Längspark-Regelung vor Musik- und Volkshochschule in der Straße Am
Weinberg |
Längsparkregelung
wurde eingeführt. Querparken durch bauliche Maßnahme nicht mehr möglich. |
Maßnahme 10 |
Schaffung
zusätzlicher Parkmöglichkeiten für Schulbesucher |
Vorhandene
Seitenstreifen können genutzt werden. |
Maßnahme 11 |
Reparatur
aller anderen Schäden in den Pflasterbelägen der Fahrbahn und der Gehwege in
der Straße Am Weinberg |
Siehe
Punkt 3 und 4. |
Maßnahme 12 |
Ausweisung
des Schwarzen Weges als Tempo-30-Zone und Einrichtung eines
Fußgängerüberweges an der Grundschule |
Beschilderung
mit Tempo 30 im Bereich der Schulen. |
Maßnahme 13 |
Grün-Pfeil-Schild
an der Lichtsignalanlage an der Einmündung Schwarzer–Weg/Wilhelm-Külz-Straße
aus Fahrtrichtung Teltow kommen entfernen |
Wurden
entfernt. |
Mit
dem Beschluss 023/10 ist ein Zeitmaßnahmeplan zur DS-Nr. 351/08 beschlossen
worden. In diesem steht für die Maßnahme 3 (Pkt. 3) „Umsetzung der Maßnahme im
Jahr 2010 durch Sanierung und neue Befestigung der Gehwege und Beschilderung
Radfahrer frei. Ein entsprechender Beschluss zum Bauprogramm wird in den
Fachausschüssen vorgelegt“. Mit der verkehrlichen Anordnung vom August 2010
wurde die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, so
dass die Notwendigkeit „Radfahrer frei auf den Gehwegen“ entfallen ist.
Die
Verwaltung hat mit der Fachinfo-Nr.-BA 23/10 im August 2010 den Bauausschuss
und den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten über den
Sachstand zur Verbesserung der Gehwege in der Straße Am Weinberg informiert. Aufgrund
der kontroversen Diskussionen wurde ein Prüfbericht für die Straße Am Weinberg
beauftragt. Dies lag Mitte Oktober 2010 vor und stellt fest, dass die Reparatur
des Gehweges aufgrund des Zustandes und des Alters nicht mehr möglich ist.
Das
Ingenieurbüro IBS hat eine Vorplanung erarbeitet, bei der die Belange des
Denkmalschutzes eingearbeitet wurden. Die Vorplanung sieht vor, den Gehweg auf
der Seite der ungeraden Hausnummern in einer Breite von 1,20 m eingefasst in
Klinkerzeilen herzustellen. Der Unterbau wird entsprechend dem heutigen
Regelwerk ausgeführt und damit gegenüber dem ursprünglichen verbessert. Die
Lage des Gehweges wird verrückt in Richtung Grundstücksgrenze, um den Belangen
des Baumschutzes Rechnung tragen zu können.
In
einer Informationsveranstaltung zur Gehwegerneuerung Am Weinberg am 08.06.2011
wurden alle betroffenen Grundstückseigentümer und Anlieger über die geplanten
Maßnahmen informiert. Es wurden sehr viele berechtigte Fragen durch die
Anwesenden gestellt, die sich folgendermaßen zusammenfassen lassen:
1. Ist eine umlagepflichtige
grundhafte Erneuerung und Verbesserung des Gehweges notwendig oder muss die
Gemeinde aus dem Gemeindehaushalt hier Instandhaltungsarbeiten vornehmen
lassen?
2. Sind der Beginn und das
Ende des Bauprogramms richtig gewählt?
3. Führt der Status des
Denkmalschutzes nicht zu einer Entlastung der umlagepflichtigen
Grundstückseigentümer?
Die
Verwaltung hat daraufhin eine Rechtsauskunft eingeholt. Diese bestätigt die
Recherchen der Gemeindeverwaltung.
1. Die erstmalige
Herstellung des Gehweges, wenn auch nur in Teilbereichen, liegt über 70 Jahre
zurück und somit ist eine Instandsetzung rechtlich nicht forderbar. Da die
Gemeinde mit gemeindlichen Haushaltsmitteln sparsam und wirtschaftlich umgehen
muss, ist unter ökonomischen Aspekten nur eine grundhafte Erneuerung möglich.
Dabei wird im Bauprogramm eine Verbesserung eintreten, da der Unterbau
verstärkt und der Gehweg in voller Länge befestigt wird. Aus der Literatur zur
aktuellen Rechtsprechung zu diesem Sachverhalt ist weiterhin zu entnehmen, dass
bei Altanlagen, die ein Alter von über 50 Jahren haben, die Verwaltung den
betroffenen Grundstückseigentümern nicht die Unterhaltungs- und
Instandsetzungsnachweise der letzten Jahre liefern muss.
2. Die Gemeinde Kleinmachnow
hat in der Straßenbaubeitragssatzung auf den weiten Anlagenbegriff abgestellt.
Die Besichtigung der Örtlichkeit mit dem Rechtsgutachter hat ergeben, dass der
Baubeginn und das Bauende richtig gewählt wurden.
3. Die Gemeinde hat den
Antrag auf Fördermittel aufgrund des Denkmalschutzstatus gestellt. Dieser wurde
abschlägig beschieden. Der geplante Gehwegbau hat aus denkmalschutzrechtlichen
Gründen keine höheren Anforderungen als der Gehwegbau in der Villenkolonie
Kleinmachnows. Dort erfolgte Baumaßnahmen, auch Gehwegbau, waren
umlagepflichtig und wurden durch Gerichte bereits überprüft. Des Weiteren
ergibt sich, dass im Land Brandenburg auch spezielle Denkmalschutzauflagen
prinzipiell umlagepflichtig sind.
Im Interesse der Verkehrssicherheit für alle
Bürger, insbesondere für zur Schule gehende Kinder und Radfahrer bis 10 Jahre,
ältere Menschen mit Gehbehinderung sowie Mütter mit Kinderwagen, ist eine
grundhafte Erneuerung dieses Gehwegabschnittes unbedingt erforderlich. Um eine
einseitige Benutzung der Gehwege aufgrund der Neuanlage des Gehweges auf der
östlichen Seite auszuschließen, werden auf der westlichen Seite folgende
Arbeiten geplant:
-
vor
den Grundstücken der Schulen wird der Gehweg erneuert, der Neubau erfolgt in
einer Breite von 1,50 m und wird denkmalgerecht in Mosaikpflaster mit Klinker
ausgeführt,
-
der
Unterbau wird entsprechend den heutigen Normen aufgebaut und die Höhenlage der
historischen Anlage angepasst,
-
die
Gehwegabschnitte davor (von Zehlendorfer Damm bis Bushaltestelle) und dahinter
(vor Grundstück Turnhalle) werden mit dem Aufbringen von Natursteinsplitt
aufgewertet. Diese provisorische Gehwegbefestigung auf der Westseite soll so
lange erhalten bleiben, bis ein Gesamtkonzept zur Sanierung und Gestaltung für
die Fahrbahn und den westlichen Gehweg vorliegt und durch die
Gemeindevertretung beschlossen und den Denkmalschutz bestätigt wurde.
Nach Beschluss des Bauprogramms sollen die
Projektierungsarbeiten umgehend aufgenommen, schnellstmöglich abgeschlossen und
umgehend unter Berücksichtigung der Jahreszeiten ausgeschrieben und beauftragt
werden.
Die Baumaßnahmen für die grundhafte
Gehwegerneuerung und Verbesserung auf der östlichen Seite (ungerade
Hausnummern) sind im vollen Umfang umlagepflichtig. Bei Anlieger- und
Haupterschließungsstraßen tragen die Grundstückseigentümer 60 % der Kosten. Da
alle Grundstücke, welche einen Erschließungsvorteil durch die Maßnahme haben,
an den Kosten zu beteiligen sind, ist die Gemeinde als Eigentümer der
Grundstücke, Musikschule und Gymnasium, mit ca. 50 % der umlagefähigen Kosten
beteiligt. So ergeben sich für die Grundstückseigentümer gegenüber
vergleichbaren Bauvorhaben, wie beispielsweise in der Villenkolonie, geringere
Umlagehöhen. Die Grundstückszufahrten, welche in Granitkleinsteinpflaster
angelegt werden, sind nach der Gesetzeslage zu 100 % von den
Grundstückseigentümern zu tragen. Die Grundstückszufahrten, welche den
technischen und optischen Voraussetzungen entsprechen, werden durch die
Baumaßnahmen nicht berührt.
Änderungen
zur DS-Nr. 139/11/1 sind kursiv dargestellt.