Betreff
Gehwegbau in der Straße Am Weinberg
Vorlage
DS-Nr. 038/12/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Beschluss zum Gehwegbau in der Straße Am Weinberg wird aus Gründen der Rechtssicherheit wie folgt neu gefasst:

 

Der Gehweg in der Straße Am Weinberg soll grundhaft erneuert und verbessert werden. Das Bauprogramm umfasst folgende Parameter:

1.         Abschnitt östliche Seite von Einmündung im Tal (Höhe Zehlendorfer Damm) bis Einmündung Im Tal (vor Gemarkungsgrenze Teltow) ungerade Hausnummern:

·       Neubau in Mosaikpflasterbauweise eingefasst mit Klinkerzeilen,

·       Breite 1,20 m, Lage ca. 0,50 m von der Grundstücksgrenze entfernt,

·       verstärkter Unterbau,

·       vorhandenes Steinmaterial wird aufgenommen und wieder verwendet,

·       Befestigung der Gehwegüberfahrten in Granitkleinsteinpflaster, Farbe grau.

 

Vorhandene Gehwegüberfahrten, die in technischer und optischer Ausführung dem Bauprogramm entsprechen, bleiben bestehen. Eine Freigabe der Gehwege für den Fahrradverkehr auf der östlichen Seite wird ausgeschlossen.

 

2.         Abschnitt westliche Seite vor den Grundstücken Musikschule und Weinberg-Gymnasium

·       Neubau in Mosaikpflasterbauweise eingefasst mit Klinkerzeilen,

·       Breite 1,50 m, Lage ca. 0,50 m von der Grundstücksgrenze entfernt,

·       verstärkter Unterbau,

·       die höhemäßige Lage wird an die Straßenbäume angepasst,

·       Zufahrt Musikschule im Gehwegbereich in Granitpflaster, Farbe grau,

·       Zufahrt Gymnasium bleibt bestehen.

 

3.         Abschnitt westliche Seite von Zehlendorfer Damm bis Bushaltestelle und Zufahrt Hausmeisterwohnung Gymnasium bis Betonpflastergehweg Ende Sporthalle:

·         Verbesserung der Gehwegoberfläche mit Natursteinsplitt Stärke 3,00 cm.

 

Anlagen

Anlage 1 – Lagepläne Vorplanung Blatt 7.1, 7.2, u. 7.3 vom 30.05.2011

Anlage 2 – Querschnitt Vorplanung vom 30.05.2011

Zur Information

Anlage 3 – Bescheid Ablehnung Fördermittel (Nordseite – ungerade Hausnummern) vom 28.01.2011

Anlage 4 – bauliches Gutachten vom 25.10.2010

Anlage 5 – Rechtsgutachten vom 15.08.2011

Anlage 6 – Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde vom 06.09.2011

Anlage 7 – Bescheid der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 07.10.2011


Der Beschluss ist inhaltlich unverändert  zum Beschluss der GV vom 03.11.2011 (DS-Nr. 139/11/1).

Die erneute Beschlussfassung ist aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich. Hintergrund ist, dass ein Gemeindevertreter von der Beratung und Beschlussfassung zur DS-Nr. 139/11/1 per Beschluss der Vertretung ausgeschlossen wurde. Der Gemeindevertreter hat gegen seinen Ausschluss  Klage beim VG Potsdam erhoben. Wann eine gerichtliche Entscheidung zu erwarten ist, kann nicht eingeschätzt werden. Im Falle des  Obsiegens des Klägers wäre der Beschluss zur DS-Nr. 139/11/1

rechtswidrig. Die Baumaßnahme für die grundhafte Gehwegerneuerung und Verbesserung auf der östlichen Seite sind umlagepflichtig. Bei einer Rechtswidrigkeit des Beschlusses ist eine Umlageerhebung nicht möglich.

 

Zur inhaltlichen Begründung des Beschlusses ist Folgendes auszuführen: 

 

Auf Grund der unzulänglichen Verkehrssicherheit auf den Gehwegen in der Straße Am Weinberg bemüht sich die Verwaltung seit Jahren darum, ein Bauprogramm für die gesamte Verkehrsanlage Am Weinberg zu erhalten und damit die Verkehrssicherheit langfristig herzustellen. Mit der DS-Nr. 351/08 hat die Gemeindevertretung ein Konzept „Schulwegsicherheit Am Weinberg und am Schwarzen Weg“ mit 13 Maßnahmen beschlossen:

 

Maßnahmen Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Stand der Umsetzung

Maßnahme 1

 

Anordnung Tempo 30 auf der Friedensbrücke

Anordnung vom 30.08.2011 Tempo 30 von 6:00 Uhr – 19:00 Uhr; Tempo 30 bei Nässe, Erneuerung des Fahrbahnbelages ist abgeschlossen.

Maßnahme 2

 

Optimierung der Fußgängerschutzanlage an der Einmündung Zehlendorfer Damm/Am Weinberg

Neubau einer LSA.

 

Maßnahme 3

Herrichtung durchgängiger Gehwege entlang der Straßen Am Weinberg und Schwarzer Weg insbesondere für den Schülerverkehr. Verkehrs-rechtliche Freigabe der Gehwege für den Radverkehr

Inhalt des Beschlusses.

 

Maßnahme 4

Reparatur des Pflasters in der Straße Am Weinberg und Befestigung des Schotterstreifens vor der Musik- und Volkshochschule

Pflasterreparatur nicht möglich, unbefestigter Seitenstreifen wurde mit Naturschotter befestigt.

 

Maßnahme 5

Öffnung der Einbahnstraße Am Weinberg für den Radverkehr in Gegenrichtung

Wurde beschildert.

 

Maßnahme 6

Ausweisung der Straßen Am Weinberg und Schwarzer Weg als „Fahrradstraße“ nach StVO

Laut UVB vom 20.05.2010 ist keine Anordnung möglich: Gemeinde muss Teileinziehung durchführen/6 Busse pro Stunde.

 

Maßnahme 7

Einrichtung eines kleinen Kreisverkehrs im Schwarzen Weg zur Entlastung vom Durchgangsverkehr und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Schülerverkehr

Baulich nicht möglich.

Maßnahme 8

Bedarfsorientierte Buserschließung für die Schulen

Nicht mehr beschlussrelevant Längsparkregelung eingeführt.

Maßnahme 9

Einführung einer Längspark-Regelung vor Musik- und Volkshochschule in der Straße Am Weinberg

Längsparkregelung wurde eingeführt. Querparken durch bauliche Maßnahme nicht mehr möglich.

Maßnahme 10

Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten für Schulbesucher

Vorhandene Seitenstreifen können genutzt werden.

 

Maßnahme 11

Reparatur aller anderen Schäden in den Pflasterbelägen der Fahrbahn und der Gehwege in der Straße Am Weinberg

Siehe Punkt 3 und 4.

 

Maßnahme 12

Ausweisung des Schwarzen Weges als Tempo-30-Zone und Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Grundschule

Beschilderung mit Tempo 30 im Bereich der Schulen.

 

Maßnahme 13

Grün-Pfeil-Schild an der Lichtsignalanlage an der Einmündung Schwarzer–Weg/Wilhelm-Külz-Straße aus Fahrtrichtung Teltow kommen entfernen

Wurden entfernt.

 

Mit dem Beschluss 023/10 ist ein Zeitmaßnahmeplan zur DS-Nr. 351/08 beschlossen worden. In diesem steht für die Maßnahme 3 (Pkt. 3) „Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2010 durch Sanierung und neue Befestigung der Gehwege und Beschilderung Radfahrer frei. Ein entsprechender Beschluss zum Bauprogramm wird in den Fachausschüssen vorgelegt“. Mit der verkehrlichen Anordnung vom August 2010 wurde die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, so dass die Notwendigkeit „Radfahrer frei auf den Gehwegen“ entfallen ist.

 

Die Verwaltung hat mit der Fachinfo-Nr.-BA 23/10 im August 2010 den Bauausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten über den Sachstand zur Verbesserung der Gehwege in der Straße Am Weinberg informiert. Aufgrund der kontroversen Diskussionen wurde ein Prüfbericht für die Straße Am Weinberg beauftragt. Dies lag Mitte Oktober 2010 vor und stellt fest, dass die Reparatur des Gehweges aufgrund des Zustandes und des Alters nicht mehr möglich ist.

 

Das Ingenieurbüro IBS hat eine Vorplanung erarbeitet, bei der die Belange des Denkmalschutzes eingearbeitet wurden. Die Vorplanung sieht vor, den Gehweg auf der Seite der ungeraden Hausnummern in einer Breite von 1,20 m eingefasst in Klinkerzeilen herzustellen. Der Unterbau wird entsprechend dem heutigen Regelwerk ausgeführt und damit gegenüber dem ursprünglichen verbessert. Die Lage des Gehweges wird verrückt in Richtung Grundstücksgrenze, um den Belangen des Baumschutzes Rechnung tragen zu können.

 

In einer Informationsveranstaltung zur Gehwegerneuerung Am Weinberg am 08.06.2011 wurden alle betroffenen Grundstückseigentümer und Anlieger über die geplanten Maßnahmen informiert. Es wurden sehr viele berechtigte Fragen durch die Anwesenden gestellt, die sich folgendermaßen zusammenfassen lassen:

 

1.    Ist eine umlagepflichtige grundhafte Erneuerung und Verbesserung des Gehweges notwendig oder muss die Gemeinde aus dem Gemeindehaushalt hier Instandhaltungsarbeiten vornehmen lassen?

2.    Sind der Beginn und das Ende des Bauprogramms richtig gewählt?

3.    Führt der Status des Denkmalschutzes nicht zu einer Entlastung der umlagepflichtigen Grundstückseigentümer?

 

Die Verwaltung hat daraufhin eine Rechtsauskunft eingeholt. Diese bestätigt die Recherchen der Gemeindeverwaltung.

 

1.    Die erstmalige Herstellung des Gehweges, wenn auch nur in Teilbereichen, liegt über 70 Jahre zurück und somit ist eine Instandsetzung rechtlich nicht forderbar. Da die Gemeinde mit gemeindlichen Haushaltsmitteln sparsam und wirtschaftlich umgehen muss, ist unter ökonomischen Aspekten nur eine grundhafte Erneuerung möglich. Dabei wird im Bauprogramm eine Verbesserung eintreten, da der Unterbau verstärkt und der Gehweg in voller Länge befestigt wird. Aus der Literatur zur aktuellen Rechtsprechung zu diesem Sachverhalt ist weiterhin zu entnehmen, dass bei Altanlagen, die ein Alter von über 50 Jahren haben, die Verwaltung den betroffenen Grundstückseigentümern nicht die Unterhaltungs- und Instandsetzungsnachweise der letzten Jahre liefern muss.

2.    Die Gemeinde Kleinmachnow hat in der Straßenbaubeitragssatzung auf den weiten Anlagenbegriff abgestellt. Die Besichtigung der Örtlichkeit mit dem Rechtsgutachter hat ergeben, dass der Baubeginn und das Bauende richtig gewählt wurden.

3.    Die Gemeinde hat den Antrag auf Fördermittel aufgrund des Denkmalschutzstatus gestellt. Dieser wurde abschlägig beschieden. Der geplante Gehwegbau hat aus denkmalschutzrechtlichen Gründen keine höheren Anforderungen als der Gehwegbau in der Villenkolonie Kleinmachnows. Dort erfolgte Baumaßnahmen, auch Gehwegbau, waren umlagepflichtig und wurden durch Gerichte bereits überprüft. Des Weiteren ergibt sich, dass im Land Brandenburg auch spezielle Denkmalschutzauflagen prinzipiell umlagepflichtig sind.

 

Im Interesse der Verkehrssicherheit für alle Bürger, insbesondere für zur Schule gehende Kinder und Radfahrer bis 10 Jahre, ältere Menschen mit Gehbehinderung sowie Mütter mit Kinderwagen, ist eine grundhafte Erneuerung dieses Gehwegabschnittes unbedingt erforderlich. Um eine einseitige Benutzung der Gehwege aufgrund der Neuanlage des Gehweges auf der östlichen Seite auszuschließen, werden auf der westlichen Seite folgende Arbeiten geplant:

 

-           vor den Grundstücken der Schulen wird der Gehweg erneuert, der Neubau erfolgt in einer Breite von 1,50 m und wird denkmalgerecht in Mosaikpflaster mit Klinker ausgeführt,

-           der Unterbau wird entsprechend den heutigen Normen aufgebaut und die Höhenlage der historischen Anlage angepasst,

-           die Gehwegabschnitte davor (von Zehlendorfer Damm bis Bushaltestelle) und dahinter (vor Grundstück Turnhalle) werden mit dem Aufbringen von Natursteinsplitt aufgewertet. Diese provisorische Gehwegbefestigung auf der Westseite soll so lange erhalten bleiben, bis ein Gesamtkonzept zur Sanierung und Gestaltung für die Fahrbahn und den westlichen Gehweg vorliegt und durch die Gemeindevertretung beschlossen und den Denkmalschutz bestätigt wurde.

 

Nach Beschluss des Bauprogramms sollen die Projektierungsarbeiten umgehend aufgenommen, schnellstmöglich abgeschlossen und umgehend unter Berücksichtigung der Jahreszeiten ausgeschrieben und beauftragt werden.

 

Die Baumaßnahmen für die grundhafte Gehwegerneuerung und Verbesserung auf der östlichen Seite (ungerade Hausnummern) sind im vollen Umfang umlagepflichtig. Bei Anlieger- und Haupterschließungsstraßen tragen die Grundstückseigentümer 60 % der Kosten. Da alle Grundstücke, welche einen Erschließungsvorteil durch die Maßnahme haben, an den Kosten zu beteiligen sind, ist die Gemeinde als Eigentümer der Grundstücke, Musikschule und Gymnasium, mit ca. 50 % der umlagefähigen Kosten beteiligt. So ergeben sich für die Grundstückseigentümer gegenüber vergleichbaren Bauvorhaben, wie beispielsweise in der Villenkolonie, geringere Umlagehöhen. Die Grundstückszufahrten, welche in Granitkleinsteinpflaster angelegt werden, sind nach der Gesetzeslage zu 100 % von den Grundstückseigentümern zu tragen. Die Grundstückszufahrten, welche den technischen und optischen Voraussetzungen entsprechen, werden durch die Baumaßnahmen nicht berührt.

 

 

Änderungen zur DS-Nr. 139/11/1 sind kursiv dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:     

Budget/Teilhaushalt:

50.26

 Finanz-HH 2011

EURO: 226.000,00

Produktgruppe:

54.10

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

M 57