1. Der qualifizierte Mietspiegel für
Teltow / Stahnsdorf / Kleinmachnow 2010 (vgl. Anlage) wird gebilligt.
2. Der Mietspiegel 2010 ist ortsüblich
bekannt zu machen.
Der bisher letzte Mietspiegel für die
Region Teltow/ Stahnsdorf/ Kleinmachnow 1999/2001 konnte schon seit längerer
Zeit nicht mehr zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen
werden, weil die vom Gesetz im Abstand von jeweils zwei Jahren geforderte
Anpassung an die Marktentwicklung fehlte. Aus diesem Grund hatte die Kommunale
Arbeitsgemeinschaft „Der Teltow“ (KAT) in ihrer Sitzung am 21.01.2009 den
Mitgliedsgemeinden empfohlen, gemeinsam einen qualifizierten Mietspiegel für
die Region erarbeiten zu lassen.
Im Juni/Juli 2009 beauftragten die
Vertretungen der drei Kommunen die Bürgermeister, eine Vereinbarung über die
Erstellung eines gemeinsamen Mietspiegels abzuschließen, in der auch eine
anteilige Kostentragung geregelt ist (vgl.: Stadtverordnetenversammlung Teltow,
Beschluss-Nr. 22/07/2009 vom 17.06.2009, Gemeindevertretung Stahnsdorf,
Beschluss 09/090 vom 16.07.2009 und Gemeindevertretung Kleinmachnow,
DS-Nr. 151/09 vom 25.06.2009).
Der Mietspiegel 2010 wurde gemäß
§ 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach anerkannten wissenschaftlichen
Grundsätzen erstellt und liegt den Vertretungen der drei Kommunen sowie der KAT
nun zur Beratung vor. Er gibt eine Übersicht über für nicht preisgebundene
Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit üblicherweise
gezahlte Mieten (ortsübliche Vergleichsmiete).
Der Arbeitskreis Mietspiegel, der die
Erarbeitung begleitete und in dem die drei Kommunalverwaltungen, der
Mieterbund und die regionalen Wohnungsgesellschaften vertreten waren, hat der
vorliegenden Fassung des Mietspiegels 2010 in seiner Sitzung am 15.03.2010
zugestimmt.
Nach Beratung und Billigung durch die
Gremien wird der Mietspiegel in den drei Kommunen ortsüblich öffentlich bekannt
gemacht.
Anlagen:
Qualifizierter Mietspiegel für Teltow/
Stahnsdorf/ Kleinmachnow 2010
Wohnlagenverzeichnis