1. Nachfolgend genannte Straßen
werden aufgrund ihres schlechten bzw. sehr schlechten Zustandes entsprechend der angegebenen Priorität in den
nächsten Jahren erstmalig hergestellt/erneuert/verbessert.
Priorität |
Straßenname |
1 |
Rehwinkel |
1 |
Römerbrücke |
1 |
Tannengrund |
2 |
Am
Bannwald (Karl-Marx-Straße bis Meiereifeld) |
3 |
Föhrenwald
von Haus Nr. 6 bis Machnower Busch |
4 |
Am
Hochwald (Stahnsdorfer Damm bis Oberberg) |
5 |
Elsternstieg |
6 |
Am
Weinberg |
7 |
Heidefeld
zwischen Heidereiterweg und Stahnsdorfer Damm |
8 |
Im
Tal |
9
|
Karl-Marx-Straße
(Bereich OdF-Platz) |
10 |
Märkische
Heide (Schleusenweg bis Heidefeld) |
11 |
Teerofendamm
( P + R-Straße bis Friedhofsbahn) |
12 |
Bäkehang |
2.
Die
Verwaltung soll entsprechende Planungen einleiten und Bauprogramme aufstellen.
Vor Umsetzung von Baumaßnahmen
beschließt die GV die jeweilige Planung und das jeweilige Bauprogramm.
Zur
Einstellung von Haushaltsmitteln in den Haushalt der Gemeinde Kleinmachnow
fordert der FD Finanzen einen Gemeindevertreterbeschluss zur
Herstellung/Erneuerung/Verbesserung der gemeindlichen Straßen. Diese
Prioritätenliste stellt einen Handlungsleitfaden für die Verwaltung dar. Die
Prioritätenliste ermächtigt die Verwaltung nur entsprechende Bauprogramme
aufzustellen, die dann durch die Gemeindevertretung jeweils zu beschließen
sind, ehe eine Umsetzung erfolgt.
Die
bisherige Prioritätenliste vom 20.06.1996 DS-Nr. 130/96 ist veraltet und stellt
seit längerem nicht mehr die Handlungsempfehlung für die Verwaltung dar. Aus
diesem Grund wurden Zustandsberichte für das öffentliche Straßennetz der
Gemeinde Kleinmachnow erarbeitet. Die erste Überarbeitung des
Straßenzustandsberichtes von 1996 erfolgte 2004. Dieser Straßenzustandsbericht
wurde am 10.06.2004 durch das beauftragte Ingenieurbüro IBS im Bauausschuss
vorgestellt. Die zweite Überarbeitung des Straßenzustandsberichtes erfolgte
2011, dieser wurde am 16.05.2011 dem Bauausschuss der Gemeinde Kleinmachnow
durch das ausführende Ingenieurbüro IBS vorgestellt. Die Mitglieder des
Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten haben die
Endfassung dieses Straßenzustandsberichtes in Kopie zur Kenntnis erhalten. In
der Anlage 2 wurde eine Übersicht der gemeindlichen Straßen mit den
Zustandsnoten 4, 5, 6 aus dem Straßenzustandsbericht 2011 erarbeitet. In dieser
Übersicht sind die Erläuterungen zum derzeitigen Zustand vom Ingenieurbüro übernommen
und Bemerkungen durch die Verwaltung hinzugefügt worden, so dass sich aus der
Zustandsnote, den Bemerkungen und dem derzeitigen Zustand ein Handlungsbedarf
ergibt.
Aus
diesen hat die Verwaltung unter Beachtung von Bürgerhinweisen und eigenen Erfahrungen
einen Vorschlag für eine Prioritätenliste erarbeitet. Diese ist mit möglichem
Realisierungszeitraum versehen worden und mit voraussichtlichen Kosten aufgrund
der Kostenbasis des Jahres 2011 versehen.
In
der Anlage 3 ist zur Information ein Auszug aus der Zeitschrift der
Fachgemeinschaft Bau Berlin Brandenburg beigefügt, in dem es um den
Werteverzehr der öffentlichen Straßen geht. Auch in der Gemeinde Kleinmachnow
ist dieser Werteverzehr in vollem Gange. Ein Großteil der Straßen ist zwischen
80 und 90 Jahre alt und entsprechend dem Zustandsbericht werden die Straßen der
Zustandsnote 3 in ca. 10 bis 15 Jahren die Zustandsnote 4 bis 5 erreichen. Dies
betrifft dann fast 50 % der gemeindlichen Straßen. Somit wird auf die Gemeinde
Kleinmachnow ein sehr großer finanzieller Bedarf für die Erneuerung der
vorhandenen Straßen in den nächsten Jahrzehnten zukommen.
Aufgrund
gesetzlicher Verpflichtungen wurde auch in der Gemeinde Kleinmachnow die Doppik
eingeführt. Aus der Bilanz der Aktiva von 2011 ergibt sich, dass die Gemeinde
Kleinmachnow ein hohes Vermögen an Infrastrukturanlagen besitzt. Dies beläuft
sich auf einen Wert von ca. 20 Mio. Euro. Diesen Wert gilt es langfristig zu
erhalten und aus diesem Grund wird er mit ca. 950.000,00 Euro jährlich abgeschrieben.
Diese 950.000,00 Euro müssten von Rechts wegen in der Gemeinde Kleinmachnow in
die Erhaltung des vorhanden Infrastrukturvermögens investiert werden.
In
der Anlage 5 ist eine Übersicht zum Straßenbau in den letzten 20 Jahren
aufgestellt worden, aus der ist erkennbar, dass der Einsatz der gemeindlichen
Mittel zur Erhaltung des Infrastrukturvermögens nicht annähernd den
Abschreibungswert erreicht. Weiterhin ist erkennbar, dass die eingesetzten
Mittel in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken sind. Sollte diese Tendenz
weiterhin beibehalten werden, wird in 10 bis 20 Jahren das Straßennetz der
Gemeinde Kleinmachnow insbesondere in den Anliegerstraßen regelrecht zerfallen.
Die Verwaltung versucht seit Jahren diesen Investitionsrückstau durch erhöhte Aufwendungen
bei der Reparatur der vorhandenen Anlagen gegen zu wirken. Dies kann auf Dauer
nicht von Erfolg gekrönt sein. Insbesondere die Straßen, welche aus Pflaster
und Beton hergestellt sind, sind dauerhaft nicht zu reparieren, wenn ein
Grundschadensbild eingetreten ist. Dies ist aufgrund des Alters der Anlagen
bereits deutlich fortgeschritten. Die Belastung der Straßen nimmt stetig zu,
auch die Fahrzeuge in der PKW-Klasse werden größer und schwerer und die
gemeindlichen Anliegerstraßen werden in der Regel als Parkraum missbraucht.
Daraus ergeben sich einseitige Belastungen der Fahrbahnen, die zu einem noch
schnelleren Verschleiß führen, als wenn keine Beparkung der Anliegerstraßen stattfinden
würde. Bei den asphaltierten Anliegerstraßen wurde im Jahr 2012 neue
Verschleißschichten aufgebracht, die die jährlichen Reparaturkosten kurzzeitig
senken werden, jedoch aufgrund der relativ kurzen Haltbarkeit dieser
Reparaturmaßnahmen in 10 bis spätestens 15 Jahren wieder zum Sanierungsfall
werden. Nur eine grundhafte Erneuerung der Anliegerstraßen lässt die
Instandhaltungskosten senken und wird den gemeindlichen Straßen die Fähigkeit
geben ihren Funktionen gerecht zu werden.
Die
vorliegenden Kosten der Prioritätenliste erfassen die Hauptkosten
Herstellung/Erneuerung der Fahrbahn und Ertüchtigung der Gehwege. Über die
konkreten Maßnahmen muss dann das entsprechende Bauprogramm entscheiden. Das
Bauprogramm legt die Straßengestaltungsart, die Ausbaubreiten, die
Ausbaustandards der Fahrbahn und der Gehwege, die Grundstückszufahrten, sowie
die eventuelle notwendige Erneuerung der Regenentwässerung und der
Straßenbeleuchtung fest.