Die Gemeinde
Kleinmachnow beschließt, ab dem 01.01.2013 den Leiterinnen der kommunalen
Kindertagesstätten für organisatorische Aufgaben, entsprechend § 5 Abs. 3
KitaPersV, zusätzliche Arbeitszeit in folgendem Umfang zu gewähren:
-
Leiterinnen
oder Leiter von Kindergärten erhalten 2 Wochenstunden
-
Leiterinnen
oder Leiter von Horten erhalten 1 Wochenstunde
1.
Rechtsgrundlage
§ 5 der Kitapersonalverordnung (KitaPersV)
beschreibt die pädagogischen wie auch die organisatorisch-verwaltungsmäßigen
Aufgaben der Leitungskräfte der Kindertagesstätten (s. Anlage 1).
Für pädagogische Leitungsaufgaben ist
demnach ein zusätzlicher Personalanteil in Abhängigkeit von den Stellen für
pädagogische Mitarbeiter/innen zu gewähren. Dieser wird vom Leistungsverpflichteten
(Landkreis Potsdam-Mittelmark) gem. § 16
Abs. 2 Satz 1 KitaG gefördert. Der Stellenanteil für pädagogische
Leitungsaufgaben bewegt sich in den Einrichtungen des KITA-Verbundes zwischen
0,125 Stellen (5 Wochenstunden) und maximal 0,375 Stellen (15 Wochenstunden).
Über den Umfang der Übertragung organisatorischer
Leitungsaufgaben und die entsprechende Freistellung von der regelmäßigen
pädagogischen Arbeit entscheidet der Träger der Einrichtung.
Die Trennung zwischen pädagogischem und
organisatorischem Leitungsanteil hat der Gesetzgeber mit der Begründung
vorgenommen, dass der Umfang der in der Kita wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben
sehr unterschiedlich sein kann und nur vom Träger der Einrichtung bestimmt
wird.
2.
Organisatorische
Aufgaben der Leiterinnen in den Einrichtungen des KITA-Verbundes
Im KITA-Verbund Kleinmachnow werden von den
Leiterinnen organisatorische Aufgaben wahrgenommen. Auf Grund der Anwesenheit
der Leiterin vor Ort in der Einrichtung (z. B. bei Bauangelegenheiten), der
besseren Kenntnisse der Bedingungen in den Häusern (z. B. Gruppenzusammensetzung,
Raumsituation) oder ihrer Funktion als Dienstvorgesetzte (z. B. LOB-Gespräche),
können viele organisatorische Aufgaben am besten durch die Leiterinnen vor Ort
erfüllt werden.
Im Gegensatz zu manchen anderen Trägern werden
Anmeldungen von Kindern, der Abschluss von Betreuungsverträgen, Einstufung der
Eltern etc. in der Geschäftsstelle des KITA-Verbundes bearbeitet. Dies soll
beibehalten werden.
Folgende überwiegend organisatorische Aufgaben
nehmen die Leiterinnen wahr:
Gebäudeverwaltung:
-
Monatliche
Erfassung und Weiterleitung von Zählerständen
-
Wartungsdienste
begleiten, Mängel weiterleiten, Kontrolle der Erledigung
-
Brandschutzübungen
vorbereiten, durchführen und protokollieren
-
Schadensmeldungen,
Überwachung der Beseitigung,
-
Überwachung
/ Meldung / Kontrolle von Instandsetzungsmaßnahmen
-
Begehungen
und Abstimmungen mit der gewog als Hausverwalter
-
Abstimmung
/ Koordination / Kontrolle Hausmeister
-
Begleitung
/ Kontrolle von Baumaßnahmen, Sanierungen, Instandhaltungen
Sicherheit
/ Hygiene / Arbeitsschutz:
-
Erstellung
von Reinigungsplänen
-
Berichtsarbeit
(Unfallberichte, etc.)
-
Kontrolle
der Einhaltung von Hygiene und Sicherheitsregeln
-
Überprüfung
von Erste-Hilfe-Taschen und Erste-Hilfe-Kasten
-
Belehrungen
durchführen
-
Begehungen
mit gewog, Firma für Arbeitssicherheit, Überprüfung Spielgeräte, Brandschutz,
Amtliche Lebensmittelüberwachung, Gesundheitsamt (Hygiene), Überprüfung
ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel, Protokolle weiterleiten,
Fehler beheben
Haushalt
/ Finanzen / Budgets / Statistiken:
-
Inventarisierung
(Zugänge, Abgänge, Jahresabschlussmeldung etc.)
-
Kontenführung
incl. Budgetkontrolle
-
Führen
der Bargeldkasse und Abrechnung
-
Abstimmung
mit Sachgebietsleiterin Haushalt / Finanzen
-
Antragsstellung
und Angebotseinholung für Investitionen
-
Statistiken
erstellen, Jahresanalysen, monatliche Anwesenheit Kinder etc.
-
Rechnungen
prüfen und bearbeiten (Zuordnung, sachliche und rechnerische Richtigkeit)
Verwaltungsaufgaben
Kinder:
-
Neuverträge,
Änderungen und Kündigungen einarbeiten
-
Besuchstage
für interessierte Eltern / Tage der offenen Tür
-
Abstimmung
mit Sachgebietsleiterin Betreuungsverträge
Verwaltungsaufgaben
Mitarbeiter:
-
Ausübung
der Dienstaufsicht
-
Kontrolle
Arbeitszeitnachweise
-
Dienstplangestaltung
incl. Krank-Gesundmeldungen, kurzfristige Änderungen und Organisation von
Vertretung
-
Urlaubsplanung
-
Zwischengespräche
und LOB-Gespräche
-
Teilnahme
an Einstellungsgesprächen, Personalgesprächen
-
Erstellung
von Zwischenbeurteilungen und Zeugnissen für Mitarbeiter/innen
-
Praktikantenanleitung
Verwaltungsaufgaben
Büro:
-
Bestellungen
auslösen (Lebensmittel, Bastelmaterial, Spielsachen, etc.)
-
Telefonate,
E-Mails, Internetauftritt, Posteingang und –ausgang, Kopieren, Sortieren, Verteilen
Verwaltungsaufgaben
Lebensmittel / Küche
-
Lebensmittelbestellung
und Kontrolle
-
Organisation
und Planung Küche
Verwaltungsaufgaben
außerhalb der Einrichtung:
-
mindestens
einmal wöchentlich Dienstfahrten ins Rathaus zu Besprechungen, Abstimmungen
etc.
-
Einkäufe
Daneben gibt es eine Vielzahl von organisatorischen
Aufgaben im Zusammenhang mit pädagogischen Themen (z. B. Elternbriefe
schreiben, Aushänge anfertigen, Elternversammlungen organisieren etc.).
3.
Einschätzung
des zeitlichen Aufwandes und der daraus resultierenden Freistellung
Der zeitliche Aufwand steht im Zusammenhang mit der
Größe des Hauses (Zahl der betreuten Kinder; Zahl der pädagogischen und
technischen Mitarbeiter, insbesondere auch für die Küchen) und unterliegt
Schwankungen (z. B. bei größeren Baumaßnahmen im Haus).
In den Horten können organisatorische Aufgaben an
Mitarbeiter/innen delegiert werden, da die Arbeitszeit im Regelfall die
Kontaktzeit mit den Kindern übersteigt. In allen drei Horten gibt es daher
festgelegte organisatorische Aufgaben, die auch durch Gruppenerzieher/innen
wahrgenommen werden.
In den Kindergärten ist eine solche Übertragung
grundsätzlich nicht möglich, da der Gesetzgeber keine Vor- und
Nachbereitungszeit festgelegt hat und die Mitarbeiter/innen ausschließlich in
der Gruppenarbeit mit den Kindern sind.
In der Fachinformation: KITA 001/12 vom 27.01.2012
wurden unterschiedliche Freistellungsmodelle beschrieben, die auch im Kreis der
Leiterinnen diskutiert wurden. Die Fachinformation wurde in der Sitzung des WAK
am 07.02.2012 vorgestellt.
Im Ergebnis wurde durch die Leiterinnen der
Einrichtungen und die Werkleiterin Modell D favorisiert. Dieses sieht vor pro
Stelle im Kindergarten 0,80 Wochenstunden und pro Stelle im Hort 0,40
Wochenstunden zur Verfügung zu stellen. Vorteil dieses Modells ist, die
Berücksichtigung der tatsächlichen Stellen in den Häusern und die höhere
Arbeitsbelastung für die Leiterinnen in den Kindergärten. In der Summe würde
bei diesem Modell für alle Einrichtungen eine Freistellung von rund 85 Stunden
pro Woche (2,152 Stellen) erfolgen. Der finanzielle Aufwand würde rund 110.000
€ betragen. Dieser Mehraufwand würde den Zuschuss der Gemeinde Kleinmachnow an
den KITA-Verbund erhöhen.
Das nunmehr vorgeschlagene Konzept stellt eine
Minimalvariante dar, die zum Teil den tatsächlichen Arbeitsaufwand
berücksichtigt. Das vorgeschlagene Konzept umfasst insgesamt 19 Wochenstunden
(0,475 Stellen). Der dafür notwendige Aufwand beläuft sich für das Jahr 2013
auf rund 23.000 €.
4.
Freistellung
für organisatorische Aufgaben im Landkreis Potsdam-Mittelmark und bei freien
Trägern
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat in seiner
„Empfehlung zur Ermittlung der Entgelte in Kindertagesstätten des Landkreises
Potsdam-Mittelmark“ erstmalig am 18.02.2009 (aktuelle Fassung vom 31.08.2011)
für alle Verwaltungsaufwendungen der Kita / des Trägers eine Pauschale von
375 € pro Kind / Jahr festgelegt.
Nach Rückfrage beim Fachbereich KUSO bezuschusst
die Gemeinde Kleinmachnow auf der Grundlage dieser Empfehlungen seit 2009 die
Kindergärten in freier Trägerschaft in der Gemeinde Kleinmachnow.
Der Verwaltungsaufwand für die Geschäftsleitung des
KITA-Verbundes betrug im Jahr 2011 aufgerundet 330.000 € (Personalkosten, Raumkosten, Abschreibungen, sonstiger
betrieblicher Aufwand) ohne Tagespflege.
Setzt man den o. g. Betrag aus der Empfehlung des
Landkreises in Höhe von 375 € pro Kind
und Jahr an, so würde sich für den KITA-Verbund bei einer durchschnittlich
betreuten Zahl von 1.211 betreuten Kindern im Jahr 2011 ein
Bezuschussungsbetrag von 454.125 €
ergeben.
5.
Zeitschiene
/ Umsetzung
Sollte
es zu einer Beschlussfassung kommen, dauerhaft einen organisatorischen
Leitungsanteil kommunal zu finanzieren, so würden bis Ende des Jahres 2012
entsprechende Stellenbeschreibungen für die Leiterinnen angefertigt und die
Arbeitsverträge bei Bedarf geändert werden.
Die Umsetzung würde zum 01.01.2013 erfolgen.
Für das Jahr 2013 würde der entstehende Mehraufwand
in den Personalaufwand einfließen. Sollte es im Rahmen des Jahresabschlusses zu
keinem ausgeglichenen Haushalt kommen, so müsste der Differenzbetrag durch die
Gemeinde ausgeglichen werden.
Anlage
KitaPersV § 5
Leitungsaufgaben mit Kommentierung