1.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-001-h „Eigenherd Nord“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an Hand des Vorentwurfes über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung zu unterrichten (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird als Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3.
Das Bebauungsplan-Verfahren soll im
vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Das
Plangebiet wird durch die Straßen Auf der Reutte, Langendreesch, Jägerstieg und
Uhlenhorst umschlossen. Es zählt planungsrechtlich zum unbeplanten Innenbereich
(§ 34 BauGB). Vorhaben sind in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil auf
Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB zulässig.
Es
handelt sich bei dem Plangebiet KLM-BP-001-h „Eigenherd Nord“ um den letzten
bisher noch unbeplanten Bereich des früheren Bebauungsplan-Gebietes KLM-BP-001
„Eigenherdsiedlung Nord“.
Es
ist dementsprechend umgeben von mittlerweile rechtskräftigen Bebauungsplänen
(Norden: KLM-BP-001-g, Osten: KLM-BP-001-b, Süden: KLM-BP-001-i, Westen:
KLM-BP-012).
Im
Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als
Einfamilienhaussiedlung mit überdurchschnittlich großen Gartengrundstücken und
ohne einheitliche Gestaltkriterien ausgewiesen. Die vorhandene Bebauung besteht
zum überwiegenden Teil aus älteren Einfamilienhäusern. Im Randbereich des
Plangebietes beherbergen zwei Gebäude nicht-störendes Gewerbe. Als Nutzung ist „reines
Wohnen“ dargestellt.
Mit
dem Bebauungsplan sollen die städtebauliche Ordnung und das Orts- und
Landschaftsbild gewahrt werden. Der vor allem im Blockinnenbereich über die
letzten Jahre gewachsene Grün- und Gehölzbestand soll von Bebauung frei
gehalten und damit geschützt werden. Dies soll durch die Festsetzung von überbaubaren
Grundstücksflächen (Baufenstern) unter Berücksichtigung des Bestandes
realisiert werden.
Gemäß
Aufstellungsbeschluss wird insbesondere angestrebt:
Art der Nutzung: Reines Wohngebiet
Maß der Nutzung: GRZ gestaffelt nach der
Grundstücksgröße (max. 180 m2 Grundfläche), Trauf- und
Firsthöhe (differenziert nach Lage im Blockinneren und am Blockrand)
Bauweise und Anordnung von überbaubaren
Grundstücksflächen (Baufenster)
Gestalterische Regelungen.
Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung soll der Vorentwurf der Öffentlichkeit
vorgestellt und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung gegeben
werden. Als darauf folgender Verfahrensschritt wird ein B-Plan-Entwurf zu
erarbeiten sein, der voraussichtlich im Frühjahr 2013 der Gemeindevertretung vorgelegt
und danach auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden soll.
Anlagen:
1.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
KLM-BP-001-h „Eigenherd Nord“
2.
Bebauungsplan-Vorentwurf – Teil A - Planzeichnung
(Stand: 12.11.2012)
3.
Bebauungsplan-Vorentwurf – Teil B - Textliche
Festsetzungen (Stand: 12.11.2012)