Betreff
Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen zur Vorbereitung eines Errichtungsbeschlusses für den Bau einer zweizügigen Grundschule mit Hort und Außenanlagen in Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 7 (Grundsatzbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 040/13
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.                  Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Architekturbüro IBUS-Architekten und Ingenieure aus Berlin einen Vertrag über die Erbringung von Planungsleistungen nach der HOAI für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) und die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung), mit der Option der Erweiterung als Grundlage für einen Errichtungsbeschluss, abzuschließen.

2.                  Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel - in Höhe von ca. 130.000,00 € -werden im Haushalt 2013 außerplanmäßig bereitgestellt.


Zur Gewinnung eines geeigneten Planungsbüros für das Vorhaben hat die Verwaltung die Planungsabsicht für den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Hort im Amtsblatt Nr. 01/2013 und  auf der Internetseite der Gemeinde Kleinmachnow bekanntgemacht, worauf sich insgesamt 17 Architekturbüros bewarben. An Hand der bereits in der Bekanntmachung angegebenen Auswahlkriterien erfolgte die Bewerberauswahl. Das in der Verwaltung am 14.02.2013 durchgeführte Auswahlverfahren wurde vom Fachanwalt für Vergaberecht Herrn Dr. Mestwerdt und vom Vorsitzenden des Ausschusses für Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer des Landes Brandenburg Herrn Dipl. Architekt Elz begleitet.

 

Drei Architekturbüros, die die beste Eignung erwarten ließen, wurden mit Schreiben des Bürgermeisters vom 20.02.2013 zur Teilnahme an einer Ideenfindung für den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Hort eingeladen. Dazu erhielten die Architekturbüros (IBUS Architekten Berlin, Gänsicke Leuschner Beinhoff Hamburg/Wittenberg, Grübe Thoma Berlin) alle nötigen Unterlagen, wie Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung, Raumbedarfsliste, Lageplan und eine detaillierte Aufgabenstellung, welche vorsah, dass das Gebäude in Systembauweise  geplant und gebaut werden soll.  Die Ermittlung einer Kostenschätzung für die Gesamtkosten war ebenfalls Teil der Aufgabenstellung. Die eingegangenen Unterlagen der 3 Büros wurden vom Fachbereich Bauen/Wohnen auf die Einhaltung der in der Aufgabenstellung genannten Kriterien hin vorgeprüft. Sowohl die Aufgabenstellung an die Architekten als auch die Vorprüfung vom 19.03.2013 liegen den Gemeindevertretern bereits vor. Sie waren Anlage der Einladung vom 27.03.2013 zur Informationsveranstaltung am 08.04.2013.

 

Die Präsentation der Ideen der 3 oben genannten Büros erfolgte am 21.03.2013 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Beratungsraum des Rathauses. Anwesend waren bei dieser Vorstellung der Ideen für die neue Grundschule neben dem Bürgermeister und den leitenden Verwaltungsangestellten auch der Fachanwalt Herr Dr. Mestwerdt und der Vertreter der Architektenkammer Herr Dipl. Architekt Elz.

 

Im Anschluss an die von den Bietern gegebenen Erläuterungen zu ihren Entwürfen gelangten die Teilnehmer der Präsentation zu dem Schluss, dass man es besonders bei den Architekturbüros IBUS und Leuschner Gänsicke Beinhoff für den Bereich Schulneubau in Systembauweise mit kompetenten Planungspartnern zu tun hat. Die Ergebnisse der Präsentation wurden im Protokoll vom 27.03.2013 festgehalten (siehe Anlage 1).

 

Es wurde deshalb entschieden, sich Referenzobjekte dieser beiden Büros anzusehen. Am 16.04. 2013 erfolgte die Besichtigung von Referenzobjekten der Büros IBUS in Velten und Hohen Neuendorf und Gänsicke Leuschner Beinhoff in Sternberg. Die Ergebnisse der Besichtigung wurden im Protokoll vom 17.04.2013 festgehalten (siehe Anlage 2).

 

Die Teilnehmer der Besichtigung (Herr Grubert, Frau Neidel, Frau Feser, Herr Mielke) kamen in der Nachbesprechung zur Besichtigung einstimmig zu dem Schluss, dass das Büro IBUS unter Berücksichtigung der vorliegenden Unterlagen und der in Augenschein genommenen Referenzobjekte am besten geeignet erscheint die Planungsaufgabe Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Hort in Systembauweise für die Gemeinde Kleinmachnow zu erfüllen.

 

Die außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 130.000,00 Euro werden aus Mehreinnahmen aus der Schlussabrechnung für 2012 aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gedeckt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

2111

Teilhaushalt/Budget:

4047

Maßnahmen-Nr:

M-000340

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

30.000,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

     

EURO:

     

Finanz-HH

2013

EURO:

130.000,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen

Anlage 1 – Protokoll Bieterpräsentationen am 21.03.2013

Anlage 2 – Protokoll Besichtigung von Referenzobjekten am 16.04.2013

Anlage 3 – Schreiben der MD Rechtsanwälte vom 30.04.2013