2.
Der
Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-14 (vgl. Anl. 4)
sowie die dazugehörige textliche Begründung einschließlich Umweltbericht (vgl.
Anl. 5) werden gebilligt.
3.
Der
Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu
machen.
4.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung hat am
10.02.2011 mit DS-Nr. 006/11 ein Verfahren zur 14. Änderung des
Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) eingeleitet.
Der FNP ist zurzeit wirksam in
der Fassung der 13. Änderung KLM‑FNP‑13 für Waldflächen. Das
eingeleitete Verfahren zur 14. Änderung umfasst die Änderung von Darstellungen
im Bereich des Alten Dorfes (Änderungsbereich vgl. Anlage 1). Es wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes
KLM‑BP‑007 „Altes Dorf“ durchgeführt.
Gleichzeitig
mit der Bauleitplanung für das Alte Dorf führt das Ministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) ein Verfahren
zur Ausgliederung von Teilen des Plangebietes KLM-FNP-14 (bzw. KLM-BP-007) aus
der Schutzgebietsverordnung zum LSG „Parforceheide“ durch. Voraussetzung für
den Abschluss des Ausgliederungsverfahrens ist der vorherige Abschluss der
Bauleitplan-Verfahren.
Zum 2. Vorentwurf der 14. FNP-Änderung, den die Gemeindevertretung am
21. Februar 2013 billigte, erfolgten inzwischen die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und eine (erneute) frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Ergebnisse dieser Beteiligungen
sind den Anlagen 2 und 3
zusammengefasst.
Der daraufhin erarbeitete Entwurf zur 14. FNP-Änderung ist als Anlage 4 beigefügt. Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung wird die förmliche Beteiligung von
Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgen.
Der FNP ist der vorbereitende
Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den
Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar,
die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber
dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen
Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein
bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus dem
FNP entwickelt werden. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte
Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige
Aktualisierung.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-14
2) Abwägungsprotokoll
Öffentlichkeitsbeteiligung, Aktennotiz zur Erörterungsveranstaltung
3) Abwägungsprotokoll
Behördenbeteiligung
4) FNP-Entwurf,
Stand 27.05.2013
5) Begründung
zur 14. Änderung des FNP (Hinweis:
Die Begründung wird rechtzeitig vor der Sitzung der Gemeindevertretung
nachgereicht.)