Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
in der Gemeinde Kleinmachnow (Erschließungsbeitragssatzung) gemäß Anlage 1 wird
beschlossen.
Die zur Zeit gültige Satzung über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Kleinmachnow vom 20. Februar 2001
(Erschließungsbeitragssatzung) weist im § 5 Absatz
(4) bei der Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung nach
aktueller Rechtsprechung keine vorteilsgerechte Differenzierung auf. Entsprechend
diesbezüglicher Urteile des VG Potsdam aus dem Jahr 2007 und 2012 ist es
erforderlich, dass in den örtlichen Satzungen wirksame Verteilungsregelungen
aufgenommen werden, die es erlauben, dass die Beiträge nach den Vorteilen
(Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlage) erhoben werden
können. Konkret ist die Kappung des Steigerungsfaktors bei einer Bebauung mit
sechs und mehr Vollgeschossen und ein zu geringer Steigerungsfaktor von 0,1 je
weiterem Vollgeschoss als unsachgerecht anzusehen. Ein Gestaltungsspielraum für
den Steigerungsfaktor zwischen 0,2 bis 0,5 je Vollgeschoss wird von den
Gerichten als vorteilsgerecht angesehen. Die gültige
Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Kleinmachnow ist deshalb in Bezug auf
die Steigerungsfaktoren anzupassen.
Um den Begriff des Vollgeschosses eindeutig zu definieren,
wird der Vollgeschossbegriff
entsprechend Brandenburgischer Bauordnung – BbgBO - in die Satzung aufgenommen.
Des Weiteren wurde auf Anraten des Rechtsanwaltes Herrn Dr.
Becker, der die Gemeinde in Straßenbauangelegenheiten allgemein berät und vor
Gericht vertritt, die Rundungsregel bei Bruchzahlen im § 5 dergestalt angepasst,
dass stets abzurunden ist.
Die entsprechenden Rechtsgrundlagen zum Erlass der Satzung
wurden an den aktuellen Stand angepasst.
Hinweis:
Die
Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung wurde mit DS-Nr. 026/13 am
16.5.2013 durch die Gemeindevertretung beschlossen und im Amtsblatt für die
Gemeinde Kleinmachnow Nr. 07/2013 vom 28. Juni 2013 bekannt gemacht.
Bei
der Bearbeitung der Neufassung hat sich leider ein Schreibfehler
eingeschlichen. Deshalb ist der 1. Satz in § 5 Abs. 7 wie folgt zu korrigieren:
„Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden die in Abs.
4 festgesetzten Faktoren um 0,5 erhöht:..“ Die Satzung ist deshalb nach
Beschlussfassung erneut bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen
1. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Kleinmachnow (Änderungen kursiv gekennzeichnet)
Zur Information:
2. Erschließungsbeitragssatzung vom 20.02.2001