1) Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-14 für Flächen im Bereich Altes Dorf eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei Vorlage der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Der FNP ist zurzeit wirksam in
der Fassung der 13. Änderung KLM‑FNP‑13 für Waldflächen und in
dieser Fassung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 11/2013 vom
27.09.2013 neu bekanntgemacht worden.
Die Gemeindevertretung hat am
10.02.2011 mit DS-Nr. 006/11 ein Verfahren zur 14. Änderung des
Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) eingeleitet.
Das eingeleitete Verfahren
umfasst die Änderung von Darstellungen im Bereich des Alten Dorfes
(Änderungsbereich vgl. Anlage 1).
Es wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM‑BP‑007
„Altes Dorf“ durchgeführt.
Gleichzeitig mit der
Bauleitplanung für das Alte Dorf führt das Ministerium für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) ein Verfahren zur
Ausgliederung von Teilen des Plangebietes KLM-FNP-14 (bzw. KLM-BP-007) aus der
Schutzgebietsverordnung zum LSG „Parforceheide“ durch. Voraussetzung für den
Abschluss des Ausgliederungsverfahrens ist der vorherige Abschluss der Bauleitplan-Verfahren.
Zum Entwurf der 14. FNP-Änderung sind die Stellungnahmen
der Öffentlichkeit im Zeitraum 08.07. – 16.08.2013 sowie mit Schreiben vom
5. Juli 2013 die Stellungnahmen der Behörden u. sonstigen Träger
öffentlicher Belange eingeholt worden. Alle innerhalb der Auslegungsfrist
eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist in
Anlage 2 (Öffentlichkeit) und Anlage 3 (Behörden u. sonstige Träger öffentlicher Belange) wiedergegeben.
Die während der vorgenannten Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen können in der in den Anlagen 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis:
Alle eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.04 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
1)
Kennzeichnung
Änderungsbereich KLM-FNP-14
Abwägungsmaterialien:
2)
Beteiligung
der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 08.07. – 16.08.2013)
3)
Beteiligung
der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange
(Beteiligungszeitraum Juli/August 2013)
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im
Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10
Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis,
in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich
zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen
gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.