1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet gemäß
§ 10 des Baugesetzbuches – BauGB –
die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“
(Textbebauungsplan; vgl. Anlage 2)
als Satzung.
2)
Die
Begründung wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Mit Beschluss vom 16.12.2010 (DS-Nr. 181/10) hatte die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“ eingeleitet (Geltungsbereich vgl. Anl. 1). Ziel des Änderungsverfahrens war es, dass Höhenbezugssystem, das der Planzeichnung zugrundeliegt, klarzustellen. Zugleich wurde eine textliche Festsetzung ergänzt, mit der die Zulassung von Mobilfunkanlagen in reinen Wohngebieten ausgeschlossen wird.
Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-001-d waren von dieser Änderung nicht betroffen und wurden unverändert beibehalten.
Die Änderung erfolgte im „vereinfachten Verfahren“ (§ 13 BauGB).
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte (insbesondere: förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 22.11.2011 bis einschließlich 23.12.2011, förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 22.11.2011), nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und nach jetzt vorgenommener Umsetzung des Entwurfes in einen Textbebauungsplan kann die 1. Änderung KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“ als Satzung (Textbebauungsplan) beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“
2)
1.
Änderung KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“ (Textbebauungsplan)
3)
Begründung,
Stand 11.08.2014