Planungsrechtliche
Situation
Die
in den Jahren 1906-08 errichtete „Neue Hakeburg“ (Zehlendorfer Damm 185),
anfangs als repräsentativer Wohnsitz, später als Gästehaus / Bildungsstätte und
zuletzt als Restaurant genutzt, steht seit Jahren leer. Die Burganlage ist
denkmalgeschützt und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-025
„Seeberg“, der seit dem 16.04.2010 rechtswirksam ist.
Im Bebauungsplan ist das Grundstück, den damaligen Vorstellungen des privaten Eigentümers folgend, als „Sondergebiet, Zweckbestimmung Hotel“ festgesetzt. Da das bestehende Gebäude nicht die für ein Hotel erforderlichen Geschossflächen aufweist, wurde zusätzlich eine Erweiterungsfläche festgesetzt (Baufeld „H2“), in der die Errichtung eines Ergänzungsbaus – „Boardinghaus“ – mit max. 1.400 m² Grundfläche (GR) und max. 3.700 m² Geschossfläche (GF) möglich ist.
Im
„SO Hotel“ sind Betriebe des Beherbergungswesens, Schank- u. Speisewirtschaften,
bis zu drei Wohnungen für Aufsichts- u. Bereitschaftspersonen, der Hotelnutzung
dienende Dienstleistungs- u. Verwaltungsnutzungen sowie die Hotelnutzung
ergänzende Anlagen für kulturelle Zwecke zulässig. Unzulässig sind andere
Nutzungen, insbesondere dürfen die im Erweiterungsbau geplanten
Hotel-Appartementzimmer (Boardinghaus) nicht zu Wohnzwecken genutzt werden (vgl.
Anl. 2, FNP Kleinmachnow,
Auszug sowie Anl. 3, B-Plan
KLM-BP-025, Auszug Planzeichnung).
In einem Städtebaulichen Vertrag
v. 07.10.2009 ist unter anderem geregelt, dass der Burghof tagsüber frei
zugänglich zu halten ist und vom Eigentümer nur an max. 30 Tagen im Jahr
für (Hotel-)Veranstaltungen gesperrt werden darf (vgl. dazu: DS-Nr. 021-2/09 v. 15.10.2009).
Bebauungsplan-Änderungsverfahren
Mit
Schreiben vom 30.08.2012 bat der Eigentümer die Gemeinde, die Bauleitpläne zu
ändern. Nachdem keine geeigneten Nutzer bzw. Hotelbetreiber gewonnen werden
konnten, wird die ausschließliche Wohnnutzung des Gebäudebestandes angestrebt.
Auf den planungsrechtlich noch zulässigen Erweiterungsbau sollte verzichtet
werden.
Daraufhin
leitete die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 164/12 vom 13.12.2012 ein
B-Plan-Änderungsverfahren (KLM-BP-025-2) und später auch ein Verfahren zur
parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes ein (KLM-FNP-16). In einem
Kostenübernahmevertrag verpflichtete sich der Eigentümer, die in den Verfahren
anfallenden externen Planungskosten (insbesondere:
stadtplanerische u. landschaftsplanerische Leistungen) zu tragen. Der
vereinbarte Betrag wurde auf das Konto der Gemeinde eingezahlt und mit den
Planungsarbeiten begonnen.
Im Frühjahr 2014 billigte die
Gemeindevertretung einen B-Plan-Vorentwurf (vgl. dazu: DS-Nr. 037/14 v.
02.04.2014). Kurz darauf bat der Eigentümer aber, mit der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit noch zu warten, weil über wesentliche Änderungen
am bisherigen Konzept nachgedacht würde. Die Fortsetzung des Verfahrens wurde
deshalb zunächst ausgesetzt.
Aktueller
Planungsstand der Grundstückseigentümerin
Inzwischen
hat der Eigentümer darüber informiert, dass an einer ausschließlichen
Wohnnutzung der Burg festgehalten werden soll. Insbesondere vor dem Hintergrund
der erheblichen Sanierungskosten am Denkmal könne aber auf den bisher
zulässigen Erweiterungsbaukörper nicht verzichtet werden.
Der
Bauausschuss wurde in der Sitzung am 12.10.2015 mit Fachinformation BAU 005/15
über die neuen Überlegungen unterrichtet.
Für die Sitzung des Bauausschusses am 23.11.2015 legte das vom Eigentümer beauftragte Architekturbüro ein Nutzungskonzept vor (vgl. Anl. 4). Vorgesehen ist, dass Eigentümer bzw. Architekturbüro die neuen Überlegungen und deren Hintergründe in der Sitzung erläutern. Nach Auswertung der Meinungsbildung im Ausschuss wird dann ein nächster Beschluss zum Bebauungsplan-Änderungsverfahren KLM-BP-025-2 vorzubereiten und der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen sein.
1)
Bebauungsplan-Verfahren
KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“, Abgrenzung Geltungsbereich
2)
Flächennutzungsplan
Kleinmachnow i.d.F. der 14. Änderung vom 30.01.2014, Auszug
3)
B-Plan
KLM-BP-025 „Seeberg“ in seiner rechtswirksamen Fassung, Auszug Planzeichnung
4)
Vivaro
GmbH & Co Grundbesitz KG (Auftraggeber), Iris Steinbeck Architekten
(Auftragnehmerin), Nutzungskonzept „Neue Hakeburg“ Kleinmachnow, Stand November
2015