1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722) ‑ BauGB - den
Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“,
bestehend aus
Teil A: Planzeichnung (Maßstab im Original:
1 : 1.000) und
Teil B: Textliche Festsetzungen
(vgl.
Anlage 2) als Satzung.
2)
Die
entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Mit Beschluss vom 19.09.2013 (DS-Nr. 076/13) ist ein Verfahren zur Änderung der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ eingeleitet worden.
Der Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet
(Technik-Innovation-Wissenschaft)“ soll insbesondere die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für flexibel gestaltbare gewerbliche Bauflächen schaffen, eine
direkte Straßenverbindung zwischen Fahrenheitstraße und Dreilindener Weg
ermöglichen sowie die Erreichbarkeit der künftigen öffentlichen Grünfläche
„Stolper Berg“ (Parkanlage) für Fußgänger und Radfahrer verbessern. Weiterhin
sollen Flächen für eine sportliche Anlage und gegebenenfalls für den Bauhof der
Gemeinde Kleinmachnow geschaffen werden.
Der Bebauungsplan soll den hier
bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c „Fashion Park“ ersetzen und
insoweit ändern.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte (insbesondere: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 21.04.2015 sowie der Behörden mit Anschreiben vom 04.05.2015, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 04.01.2017 bis einschließlich 06.02.2017 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 29.11.2016) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens werden von der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“
Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3
„TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“, bestehend aus
2)
Planzeichnung
(Maßstab im Original 1 : 1.000 / Stand: 06.03.2017)
3) Begründung