Sitzung: 25.01.2021 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 167/20
1.
Die Abgrenzung des Plangebietes KLM-BP-006-e „nördlich
Stahnsdorfer Damm“
(vgl. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses DS-Nr. 037/16 v. 19.05.2016)
wird verändert.
Die Abgrenzungen des bisherigen und des neuen Geltungsbereiches können den
Anlagen 1a und 1b entnommen werden. Die neue Abgrenzung ist ortsüblich
bekannt zu machen.
2.
Der Entwurf
des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“, bestehend aus
Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen wird
gebilligt.
3.
Der Entwurf,
die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
4.
Den Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie
sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende
Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr. 167/20
beteiligen sich:
- Herr Templin
- Herr Gutheins
- Herr Ernsting
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 167/21 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
11.02.2021 zu setzen.