Sitzung: 14.06.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 067/12
1. Die Gemeindevertretung
beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem
heutigen Abwägungsergebnis auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) -BauGB-
den Bebauungsplan KLM-BP-043 „Adam-Kuckhoff-Platz/An der Stammbahn“, bestehend
aus:
– Teil A Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung; Maßstab im Original 1 : 500)
und
– Teil B Textliche Festsetzungen
als Satzung. Die Begründung in der Fassung vom 14.05.2012 wird gebilligt.
2. Der Beschluss über den
Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu
welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von jedermann auf Dauer
eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, sind
ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
1. Geltungsbereich
KLM-BP-043 „Adam-Kuckhoff-Platz/An der Stammbahn“
2. Bebauungsplan (Maßstab im
Original: 1:500, Stand 14.05.2012)
3. Begründung
An der
Aussprache zur DS-Nr. 067/12 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 067/12:
Die DS-Nr. 067/12 wird einstimmig beschlossen.