die 2. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ für die Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g (vgl.
Anlage 2)
als Satzun
2.
Die Begründung i. d. F. vom 20.02.2012
wird gebilligt.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen
Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der
Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über
seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Mit Beschluss vom 23.09.2010 (DS-Nr.
120/10) ist ein Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ für die Grundstücke Im Hagen 13, 15 a-g
eingeleitet worden.
Die Änderung bezieht sich auf die
Anpassung der zulässigen Grundfläche für Nebenanlagen sowie die Änderung der
Mindestgrundstücksgröße im WR3 für die Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g.
Darüber hinaus wird für die Sicherstellung der inneren Erschließung der
Grundstücke eine Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht in die Planzeichnung
aufgenommen.
Die übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes KLM-BP-003-c i.d.F der 1. Änderung sind von dieser Änderung
nicht betroffen.
Nach Durchführung der erforderlichen
Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: Förmliche
Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 22.11.2011
bis einschließlich 23.12.2011 sowie förmliche Beteiligung der Behörden /
sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 22.12.2011) und
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan 2. Änderung
KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ für die Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g als
Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
1) Abgrenzung Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-003-c „Eigenherd
Süd“
Bebauungsplan 2. Änderung KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“,
bestehend aus
2) Teil A – Planzeichnung
3) Teil B – Textliche Festsetzungen
4) Begründung, Stand 20.02.2012