Betreff
Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c "Eigenherd Süd" für die Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a - g
Vorlage
DS-Nr. 030/12
Art
Beschlussvorlage

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB –– BauGB –

     die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ für die Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g (vgl. Anlage 2)

als Satzung.

 

2. Die Begründung i. d. F. vom 20.02.2012 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.  

 


Mit Beschluss vom 23.09.2010 (DS-Nr. 120/10) ist ein Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ für die Grundstücke Im Hagen 13, 15 a-g eingeleitet worden.

Die Änderung bezieht sich auf die Anpassung der zulässigen Grundfläche für Nebenanlagen sowie die Änderung der Mindestgrundstücksgröße im WR3 für die Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g. Darüber hinaus wird für die Sicherstellung der inneren Erschließung der Grundstücke eine Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht in die Planzeichnung aufgenommen.

 

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c i.d.F der 1. Änderung sind von dieser Änderung nicht betroffen.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 22.11.2011 bis einschließlich 23.12.2011 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 22.12.2011) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan 2. Änderung KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ für die Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 5.622,75

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2012

EURO: 5.622,75

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1) Abgrenzung Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“

Bebauungsplan 2. Änderung KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“, bestehend aus

2) Teil A – Planzeichnung

3) Teil B – Textliche Festsetzungen

4) Begründung, Stand 20.02.2012