1. Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ in der vorliegenden Fassung vom 19.08.2013 sowie die Begründung werden gebilligt.
2. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
4. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Die Gemeindevertretung hat am 17.01.2013 mit DS-Nr. 205/12
beschlossen, den Bebauungsplan KLM-BP-019‑2
„Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“ (in Kraft getreten am 30.10.2001), seit
20.03.2009 rechtswirksam in der Fassung KLM-BP-019-6 „Anbindung Seeberg“, zu
ändern. Dazu wurde ein Verfahren mit der Bezeichnung KLM-BP-019-10
„Adolf-Grimme-Ring“ eingeleitet (vgl. Anlage 1,
Kennzeichnung des Geltungsbereiches).
Ziel des (Änderungs-)Verfahrens ist es, die bauplanungsrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen einerseits für die Errichtung der baulichen Anlagen
für die Grundschule „Auf dem Seeberg“ und den Hort „Am Hochwald“ auf der Fläche
Flur 8, Flurstück 1866 („Adolf-Grimme-Ring 7“) sowie
andererseits für die verbesserte verkehrliche Erschließung dieses
Schulstandortes für Fußgänger und Radfahrer.
Hierfür sind einzelne Festsetzungen zu ändern, insbesondere
-
im Kerngebiet MK02: die überbaubare
Grundstücksfläche („Baufenster“), die Grundflächenzahl (GRZ), die Höhe
baulicher Anlagen (Trauf- und Firsthöhe) sowie die Regelung zu Einfriedungen (Einfriedungen
sind im Kerngebiet MK02 bisher ausgeschlossen, für ein Schulgrundstück aber
unverzichtbar).
-
im Bereich öffentlicher Verkehrs- und
Grünflächen: die Zulässigkeit von Fußwegen (mit Kennzeichnung „Radfahrer
frei“), die Abgrenzung zwischen dem Baugebiet MK02 und Verkehrsflächen im
Hinblick auf eine eventuelle Umgestaltung des Adolf-Grimme-Ring (Süd) in eine
Mischverkehrsfläche.
Die von dem Änderungsverfahren
nicht berührten Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.
Der nun erarbeitete Bebauungsplan-Entwurf
ist als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Der Bauausschuss der
Gemeindevertretung hat sich in seiner Sitzung am 27.05.2013 mit
INFO-Nr. 010/13 bereits mit einem Konzept zu diesem Entwurf befasst.
In Anl. 5 sind die bisher rechtswirksamen Festsetzungen und die geplanten
künftigen Festsetzungen einander gegenübergestellt.
Der Entwurf KLM-BP-019-10
„Adolf-Grimme-Ring“ ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
aufgestellt, auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB wird deshalb verzichtet. Ebenfalls abgesehen wird von frühzeitigen
Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
BauGB.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“
Bebauungsplan-Entwurf, Stand 19.08.2013,
bestehend aus
2)
Teil A,
zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)
3)
Teil B,
textliche Festsetzungen
bis zur Sitzung der Gemeindevertretung wird nachgereicht:
4)
Begründung
nur zur Information:
5)
Gegenüberstellung
Textliche Festsetzungen Stand 30.01.2001/20.03.2009 (B-Plan KLM-BP-019-2 i.d.F.
‑019-6) – Stand 19.08.2013 (Entwurf B-Plan KLM-BP-019-10)