1.
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf Grundlage des Baugesetzbuches
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S.
1509) -BauGB-
den Bebauungsplan KLM-BP-043 „Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“, bestehend
aus:
– Teil A Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung; Maßstab im Original 1 : 500)
und
– Teil B Textliche Festsetzungen
als Satzung. Die Begründung in der Fassung vom 14.05.2012 wird gebilligt.
2.
Der
Beschluss über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von
jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden
kann, sind ortsüblich bekannt zu machen.
Die
Gemeindevertretung beschloss am 15.10.2009 (DS-Nr. 202/ 09) die Aufstellung des
Bebauungsplanes KLM-BP-043 „Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“.
Nach
Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte, insbesondere der Abwägungen
der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden /
sonstigen Träger öffentlicher Belange, kann der Bebauungsplan KLM-BP-043
„Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt
und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Anlagen:
1.
Geltungsbereich
KLM-BP-043 „Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“
2.
Bebauungsplan
(Maßstab im Original: 1 : 500, Stand: 14.05.2012)
3.
Begründung